VIMA - ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN

Akzeptanz der Bedingungen und Konditionen

Die folgenden Angaben sind eine kostenlose Übersetzung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von VIMA Rentacar ins Deutsch, die dem Kunden in gutem Glauben zur Verfügung gestellt wird. Die originalen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in spanischer Sprache finden Sie weiter unten.

https://vimarentacar.com/condiciones-generales/

Im Falle eines Rechtsstreits haben die spanischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor der kostenlosen Übersetzung.

Diese Vertragsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Fragen unterliegen dem spanischen Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der spanischen Gerichte.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Vima Rent a Car, S.L. („der Vermieter“) und dem Kunden („der Mieter“). Sie stellen die Grundlage dar, auf der Erstgenannte dem Zweitgenannten die Nutzung eines Fahrzeugs zu den im Mietvertrag angegebenen Fristen, Preisen und sonstigen Bedingungen überlässt.

A. BENUTZUNG DES FAHRZEUGS
1. Der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel, mit einem Satz Schlüssel, Werkzeug und Zubehör, insbesondere Warnwesten, die der Mieter zu Beginn der Anmietung überprüfen und eventuelle Mängel an der Station, an der er das Fahrzeug gemietet hat, melden muss. Der Mieter muss auch überprüfen, ob die Kindersitze korrekt verankert sind. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Nichtüberprüfung dieser Aspekte, die allein in der Verantwortung des Mieters liegen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Kopie des Mietvertrags stets bei sich zu tragen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug und das Zubehör sorgfältig zu benutzen und es in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Die entsprechenden Sicherheitskontrollen durchführen zu lassen und das Fahrzeug unter Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu führen.
3. Für den Fall, dass während der Anmietung Reparaturen an Teilen des Fahrzeugs notwendig werden, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen können, muss der Mieter Vima Rent a Car darüber informieren und wird über die zu ergreifenden Maßnahmen informiert werden.
4. Bei der Anmietung eines Fahrzeugs, das mit einem AdBlue ®-Tank ausgestattet ist, muss der Mieter dafür sorgen, dass der Tank immer ausreichend gefüllt ist; er haftet für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, einschließlich etwaiger Verwaltungsstrafen oder Bußgelder, mechanischer Schäden oder Unfälle am Fahrzeug oder bei Dritten.
5. Kinderrückhaltesysteme wie Kindersitze, Sitzerhöhungen und andere werden immer von den Eltern angebracht und/oder beaufsichtigt, die für deren korrekte Verwendung und Verankerung im Fahrzeug verantwortlich sind.
6. Wird das Fahrzeug aufgegeben, wird eine Gebühr für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs in Höhe von bis zu 1000 Euro zuzüglich aller mit der Wiederbeschaffung verbundenen Kosten und Ausgaben erhoben. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des Mietzeitraums bedeutet in keinem Fall die Rückerstattung eines Betrags an den Mieter, da dies als einseitige Kündigung des Vertrags durch den Mieter angesehen wird. Wenn der Mieter einen der in den Allgemeinen oder Besonderen Bedingungen des Vertrags aufgeführten Punkte nicht einhält, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter das Fahrzeug jederzeit zu entziehen, und der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz verlangen.
7. Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und muss es in diesem Zustand halten, wobei er keine äußeren oder inneren Veränderungen vornehmen darf; im Falle einer Veränderung wird dem Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zuzüglich eventueller Schäden in Rechnung gestellt. Reparaturen in einer Werkstatt oder der Austausch von Ersatzteilen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Eine Erstattung der Reparaturkosten erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung des Kostenvoranschlags und der ausführenden Werkstatt durch den Vermieter. In Ermangelung einer solchen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung trägt der Mieter die alleinige Verantwortung für die Zahlung dieser Kosten, sowohl für die Werkstatt als auch für die Ersatzteile.
8. Nutzung des Fahrzeugs: Der Mieter muss unbedingt eine Kopie des Mietvertrags und der Quittung der Gemeindeverwaltung mit sich führen, die gut sichtbar am Armaturenbrett des Fahrzeugs anzubringen ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Mietdaten wie Modellkennzeichen, Mietdauer und Wohnsitz oder Unterkunft auf dem Armaturenbrett sichtbar sein müssen. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für eine mögliche Strafe und die Bearbeitungskosten.

B. RESERVIERUNGEN
1. Reservierungen beziehen sich auf Fahrzeugkategorien. Eine Reservierung innerhalb einer Kategorie garantiert nicht die Zuteilung eines bestimmten Modells innerhalb dieser Kategorie.

2. Bei Reservierungen mit STANDARD- oder BASIC-Paketen ist die Fahrzeugabholung strikt auf die veröffentlichten Öffnungszeiten sowie die in der Reservierungsbestätigung angegebene späteste Abholzeit beschränkt. Bei STANDARD-Reservierungen ist die späteste Abholzeit des Fahrzeugs auf 21:30 Uhr am gebuchten Tag festgelegt. Diese Frist wird unter keinen Umständen aufgrund von Verzögerungen oder Umständen verlängert, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flugverspätungen oder -streichungen, verspätete Gepäckausgabe, Einwanderungskontrollen, Transportunterbrechungen oder sonstige durch Dritte verursachte Verzögerungen. Kunden, die sich nicht bis spätestens 21:30 Uhr persönlich am vereinbarten Abholort einfinden, gelten automatisch als „No Show“. In solchen Fällen kann die Reservierung storniert werden, das Fahrzeug nicht übergeben werden, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Entschädigung, Änderung oder Gutschrift.

Die Ausnahme bezüglich Flugverspätungen gilt ausschließlich für PREMIUM-Reservierungen, bei denen VIMA Rent a Car einen Abholservice außerhalb der regulären Bürozeiten ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.

Damit eine nächtliche Fahrzeugübergabe organisiert werden kann, muss der Kunde uns stets vor 19:00 Uhr informieren. Andernfalls ist eine Fahrzeugübergabe auch bei einer PREMIUM-Reservierung nicht möglich und die Reservierung wird als „No Show“ markiert.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen Bestimmungen zu Verspätungen und den Einschränkungen der STANDARD- oder BASIC-Pakete haben stets die Bedingungen des gebuchten Pakets Vorrang. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, seine rechtzeitige Ankunft innerhalb der zulässigen Abholzeit sicherzustellen. VIMA Rent a Car übernimmt keine Verantwortung für nicht erfolgte Abholungen aufgrund von Verspätungen durch Fluggesellschaften oder andere Dritte.

3. Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Bei Stornierung einer Reservierung mit Premium-Versicherung zwischen 48 und 24 Stunden vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises berechnet. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn werden 100 % des Mietpreises berechnet. Reservierungen mit dem BASIC- oder STANDARD-Paket sind nicht erstattungsfähig, nicht änderbar und nicht stornierbar.

4. Zur Stornierung einer Premium-Paket-Buchung muss der Mieter eine E-Mail an autos@vimarentacar.com senden und die Buchungsbestätigung sowie seine Bankverbindung angeben.

C. AUTORISIERTE FAHRER UND ERLAUBTE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN.
1. Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter einen gültigen Führerschein und ein für die Anmietung des Fahrzeugs gültiges Ausweisdokument vorlegen, das im Land der Anmietung gültig ist. Alle erforderlichen Dokumente müssen in physischer Form vorgelegt werden. Fotokopien und Fotos werden nicht akzeptiert. Bei vorausbezahlten Reservierungen muss der Mieter das Zahlungsmittel vorlegen, mit dem er die Reservierung vorgenommen hat. Legt der Mieter diese Unterlagen nicht vor, wird der Vermieter den Mietvertrag kündigen, der Mieter erhält keine Entschädigung. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag genannten Personen gefahren werden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dass jeder Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins für die Länder ist, in denen das Fahrzeug eingesetzt wird. Auf Verlangen des Vermieters hat er die vom Vermieter zum Führen des Fahrzeugs ermächtigten Personen unter Angabe von Namen, Vornamen und Anschrift schriftlich aufzuführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behörden den Vermieter auffordern, den Fahrer zu ermitteln, der eine Zuwiderhandlung begangen hat.
2. Das Fahrzeug darf nur auf ordnungsgemäß asphaltierten öffentlichen Straßen benutzt werden. Die Unterschrift des Mieters auf den Vertrag gilt als Anerkennung der im Vertrag genannten Allgemeinen und besonderen Bedingungen. Wenn der Mieter das Fahrzeug in einem der folgenden Fälle unerlaubt benutzt, haftet er unabhängig von der Art der abgeschlossenen Versicherung für alle Schäden, die am Fahrzeug und an Dritten entstehen. Daher haftet der Mieter für die Kosten, die sich aus einem der folgenden Fälle ergeben. Die unbefugte Nutzung umfasst unter anderem die folgenden Fälle, die beispielhaft genannt werden:
– Teilnahme an Wettbewerben.
– Unerlaubte Rennen.
– Fahren ohne Führerschein oder Erlaubnis bzw. Ohne Genehmigung des Vermieters.
– Überlassung des Fahrzeugs an einen Dritten.
– Schieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs.
– Fahren an Orten, die für den öffentlichen Verkehr nicht geeignet sind, wie Strände, Autorennbahnen usw.
– Fahren auf unbefestigten Straßen
– Fahrlässiges Verhalten beim Einschalten von Warnleuchten oder Signalen auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, das der Mieter bei der Unterzeichnung dieses Vertrags als bekannt erklärt.
– Die Beförderung von Möbeln oder Gütern
– Die Beförderung von Tieren im Fahrzeug
– Die Beförderung von Personen oder Gütern, die direkt oder indirekt eine Zahlung an den Mieter zur Folge hat (z. B. die Nutzung des Fahrzeugs als illegales „Taxi“)
– Die Untervermietung des Fahrzeugs (z. B. die Nutzung des Fahrzeugs als „Taxi“)
– Untervermietung des Fahrzeugs – Beförderung von mehr Personen oder mehr Gepäck, als für das Fahrzeug entsprechend der Anzahl der Sicherheitsgurte zugelassen ist – Beförderung von Gepäck auf dem Fahrzeug (Dachträger sind nicht zugelassen)
– Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug
– Verschmutzung oder Beschädigung des Fahrzeuginnenraums.
– Fahren des Fahrzeugs bei Übermüdung, Krankheit oder unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss
– Rücksichtsloses Fahren
– Fahren unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
– Fahren des gemieteten Fahrzeugs durch eine Person, die nicht im Vertrag als Mieter oder Zusatzfahrer autorisiert ist
– Fahren des Fahrzeugs außerhalb Mallorcas.
– Nutzung des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietzeit.
– Keine Baby- und/oder Kindersitze, wenn Sie mit Kindern unter 12 Jahren oder Personen mit einer Körpergröße von weniger als 135 Zentimetern reisen.
– Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten.
– Parken in Bereichen, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder ausgeschildert sind.
3. Es ist ausdrücklich verboten, das Fahrzeug von der Insel zu bringen. Bei Verlassen der Insel wird eine Gebühr von bis zu 1500 Euro zuzüglich der Kosten für die Abholung des Fahrzeugs erhoben.
4. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Ladung des Fahrzeugs korrekt positioniert ist und die für das Fahrzeug zulässigen Lade- und/oder Insassengrenzen stets eingehalten werden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug beim Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen.
5. Der Mieter haftet persönlich und gesamtschuldnerisch für die Personen, die das Fahrzeug während der Mietdauer führen.
6. Unbeschadet der Haftung des Mieters gegenüber Dritten kann der Vermieter bei Vorliegen eines der in den Punkten 1 bis 3 genannten Umstände den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen sowie Ersatz des Schadens, einschließlich des entgangenen Gewinns, verlangen, der ihm durch die betreffende Vertragsverletzung entstanden ist.
7. Der Mieter und die zusätzlichen Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, beide Dokumente in physischem Format, lesbar und in gutem Zustand und von der spanischen Gesetzgebung akzeptiert, für die gesamte Mietdauer.

D. MIETPREIS
1. Die Mietkosten sind im Mietvertrag festgelegt. Der Mindestpreis gilt für eine Anmietung von 12 Stunden. Sofern kein Bonus oder Sonderpreis vereinbart wurde, gelten die in den Preistabellen aufgeführten Mietpreise, die in jeder Vima-Vermietstation ausliegen. Für Fahrer, die jünger als 24 Jahre sind oder weniger als vier Jahre im Besitz eines Führerscheins sind, können besondere Tarife oder zusätzliche Gebühren gelten.
2. Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten wie Betankung, Benzin, Bearbeitungskosten sowie Kosten für die Übergabe oder Abholung des Fahrzeugs außerhalb einer Vima-Station sowie anfallende Steuern, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt. Sonderpreise, Angebote und Rabatte gelten nicht, wenn der Mieter mit der Zahlung in Verzug ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Preise und Rabatte zu ändern, die sich aus einem offensichtlichen Irrtum oder falschen Angaben des Mieters ergeben.
3. Zuschläge oder Extras wie Kilometerstand, Kindersitze, Telefon, Navigationssysteme, Flughafengebühren usw. werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Tarife in Rechnung gestellt. Wurde das Fahrzeug nicht im Voraus gebucht, gelten die Tarife, die zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs in Kraft sind.
4. Wird das Fahrzeug an einem anderen Ort als der Abgabestelle zurückgegeben, hat der Mieter die Kosten für den Rücktransport zur richtigen Abgabestelle zu tragen.
5. Wenn der Mieter das Fahrzeug am Flughafen Palma de Mallorca abholt, muss er den Parkschein bezahlen, um den Parkplatz verlassen zu können, diese Zahlung wird der Firma Vima rent a car nicht zugerechnet.
6. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug Kraftstoffstand zurückzugeben, mit dem es ihm übergeben wurde (diese Menge wird im Mietvertrag angegeben). Wird diese Bedingung nicht erfüllt, behält sich VIMA Rent a Car das Recht vor, die verbleibende Kraftstoffmenge bis zu der im Vertrag festgelegten Menge zuzüglich der Kosten für den Betankungsservice in Höhe von 30 € zu berechnen.
7. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, den Kunden, die das Auto in unhygienischem, schmutzigem oder anderen schlechten Zustand zurückgeben, eine Gebühr zu berechnen.
8. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, den Kunden, die das Auto mit verlorenem oder defektem GPS zurückgeben, bis zu 250 Euro in Rechnung zu stellen.
9. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, den Kunden, die das Auto mit verlorenen oder defekten Kindersitzen zurückgeben, bis zu 250 Euro in Rechnung zu stellen.
10. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, bis zu 30 Euro für jede Stunde zu berechnen, in der sich der Kunde verspätet oder der im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeit zuvorkommt, ohne dass eine vorherige Benachrichtigung und Bestätigung von VIMA vorliegt.
11. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, eine Gebühr von bis zu 500 Euro zu erheben, wenn festgestellt wird, dass im Inneren des gemieteten Fahrzeugs geraucht wurde.
12. Falls der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, muss er eine schriftliche Genehmigung von VIMA per E-Mail erhalten, die Verlängerungsgebühr bezahlt und den neuen Mietvertrag unterzeichnet haben, damit die Vertragsverlängerung wirksam wird. Bei Nichteinhaltung einer dieser drei Bedingungen wird zusätzlich zur Verlängerungsgebühr eine Strafe von 190 Euro pro Miettag fällig. Bei einseitiger Verlängerung des Mietvertrags besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die am Fahrzeug entstehen.

E. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN,SICHERHEITSLEISTUNGEN

1. Der Mietpreis sowie die vereinbarten Zuschläge (z. B. Haftungsbeschränkungen, Lieferkosten, Flughafengebühren usw.) und Steuern sind bei Mietbeginn fällig und zu entrichten.

2. Bei Buchungen mit Vorauszahlung sind der gesamte Mietbetrag und etwaige Zusatzkosten zum Zeitpunkt der Buchung zu entrichten und werden der vom Mieter angegebenen Kreditkarte belastet.

3. Zahlungen können per Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD), Debitkarte oder in bar erfolgen, sowohl in unseren Einrichtungen als auch über die Online-Plattform.

Für den Kraftstoff wird eine Vorautorisierung in Höhe von 120 € vorgenommen.

Zahlungen über digitale Geldbörsen oder „Wallets“ (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Apple Pay, Google Pay oder ähnliche Systeme) werden nicht akzeptiert. In allen Fällen muss die Zahlung ausschließlich mit einer physischen Karte erfolgen, ohne Ausnahmen.

Bei Unterzeichnung des Vertrags muss der Mieter eine physische, gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist und als Garantie für den Vorgang hinterlegt wird. Dieselbe als Garantie verwendete Karte muss verpflichtend für sämtliche Zahlungen aus dem Mietverhältnis verwendet werden, unabhängig davon, ob es sich um Teil- oder Gesamtzahlungen handelt. Die Verwendung einer anderen Karte ist nicht zulässig.

4. Kunden mit dem PREMIUM-Paket können von dieser Verpflichtung befreit werden, indem sie die Zusatzoption „Übergabe ohne Kreditkarte“ buchen. Sie müssen jedoch eine gültige physische Debitkarte (mit 16-stelliger Nummer und Ablaufdatum) vorlegen. Kunden mit „Standard“- oder „Basic“-Versicherungen, die keine Kreditkarte besitzen, müssen die „Premium“-Versicherung und die Zusatzoption „Lieferung ohne Kreditkarte“ buchen. Andernfalls wird das Fahrzeug nicht ausgeliefert und es erfolgt keine Rückerstattung, da es sich um nicht stornierbare Tarife handelt und über diese Anforderung zuvor informiert wurde. In dem Fall, dass der Kunde ausschließlich eine Prepaid-Karte, eine Karte einer virtuellen Bank, Revolut oder EC-Karte vorlegt (Karten, die weder als Zahlungsmittel noch als Kaution akzeptiert werden), muss der Kunde eine Kaution in Höhe von 600 € hinterlegen, diese Karte im Vertrag registrieren und einen Aufpreis von 5 € pro Tag für „Lieferung ohne Kreditkarte“ zahlen. Diese Option steht ausschließlich PREMIUM-Kunden zur Verfügung. STANDARD-Kunden müssen zuvor auf die Kategorie PREMIUM upgraden, um diese Option nutzen zu können.

5. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, Gebühren gemäß den vorliegenden Bedingungen zu erheben. Es werden nur VISA- und MASTERCARD-Kreditkarten ohne zusätzliche Gebühren akzeptiert.

6. Der Mieter akzeptiert die Bedingungen dieses Dokuments und ermächtigt zur Belastung der angegebenen Kreditkarte mit allen im Zusammenhang mit der Anmietung anfallenden Beträgen. Bei unzureichender Deckung verpflichtet er sich, innerhalb von maximal 24 Stunden eine Überweisung vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erhöht sich die Forderung um 25 % pro Woche des Verzugs. VIMA Rent a Car S.L. behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einzuleiten.

7. Möchte der Mieter die Mietdauer verlängern, muss er die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters einholen und den entsprechenden Betrag gemäß dem geltenden Tarif unverzüglich begleichen. Der Vermieter kann Verlängerungsanträge aus betrieblichen Gründen ablehnen. Ist eine Vertragsverlängerung nicht möglich, muss das Fahrzeug zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden. Die Selbstbeteiligung kann nicht zur Begleichung der Verlängerungskosten verwendet werden.

8. Kunden mit PREMIUM-Versicherung: Der Inhaber der für Zahlung und Kaution verwendeten Karte muss mit dem Vertragspartner übereinstimmen und muss bei Vertragsunterzeichnung persönlich anwesend sein. Falls der Karteninhaber nicht mit dem Vertragspartner identisch ist, ist eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Karteninhabers erforderlich, die die Belastung sämtlicher aus der Anmietung entstehenden Beträge erlaubt, sowie dessen persönliche Anwesenheit bei der Vertragsunterzeichnung.

Kunden mit STANDARD-Versicherung: Die Nutzung von Kreditkarten Dritter ist nicht gestattet. Die einzige Möglichkeit, eine Kreditkarte einer anderen Person zu verwenden, besteht darin, zuvor auf PREMIUM hochzustufen und stets die physische Anwesenheit des Karteninhabers bei der Vertragsunterzeichnung sicherzustellen. Bei Verwendung einer Debitkarte eines Dritten muss der Kunde ebenfalls zuvor auf PREMIUM hochgestuft werden, und die Gebühr für „Lieferung ohne Kreditkarte“ wird zusätzlich berechnet.

9. Der Zahler muss sicherstellen, dass er über ausreichende Mittel verfügt, um die Miete, Extras und gegebenenfalls die entsprechende Selbstbeteiligung zu decken. 

10. Bei Anmietungen mit Standardversicherung wird eine Vorautorisierung (Sperrung) in Höhe von 1.200 € vorgenommen, wenn die Mietdauer 7 Tage oder weniger beträgt. Bei einer Mietdauer von mehr als 7 Tagen muss dieser Betrag vor der Ankunft auf Mallorca per Online-Überweisung bezahlt werden. Bei Juniorfahrern wird eine Vorautorisierung in Höhe von 350 € vorgenommen, wenn die Mietdauer 7 Tage oder weniger beträgt. Bei einer Mietdauer von mehr als 7 Tagen muss der Betrag vorab per Online-Überweisung beglichen werden. Wenn der Juniorfahrer außerhalb der Bürozeiten anreist, muss die Kaution in Höhe von 350 € unabhängig von der Mietdauer vor der Ankunft per Online-Überweisung beglichen werden. Die Selbstbeteiligung oder Kaution wird nach Rückgabe des Fahrzeugs freigegeben oder zurückerstattet, sobald dessen Zustand und die Vertragserfüllung überprüft wurden. Die Rückerstattung erfolgt auf dieselbe Karte, die für die Zahlung verwendet wurde. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Gutschein ausgestellt, der 6 Monate lang gültig ist.

11. Wird die Selbstbeteiligung per Kreditkarte hinterlegt, beträgt die maximale Sperrfrist 30 Werktage ab Beginn der Anmietung. Bei Verwendung einer Debitkarte beträgt die maximale Frist für die Rückerstattung der Kaution bis zu 30 Tage ab Rückgabe des Fahrzeugs. 

F. VERSICHERUNGEN
1. Das gemietete Fahrzeug hat die obligatorische Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von 50 Millionen Euro.
2. Der Versicherungsschutz des Fahrzeugs für Kaskoschäden durch Diebstahl, Feuer und höhere Gewalt wird die reservierte Deckung haben. Mit oder ohne Selbstbeteiligung.
3. Es gelten die vor der Anmietung abgeschlossenen Selbstbeteiligungen pro Schadensfall.
4. Ebenso ist der Versicherungsschutz bei Schadensfällen ausgeschlossen, bei denen der Fahrer des Fahrzeugs kein berechtigter Fahrer ist, keinen gültigen Führerschein besitzt oder das Fahrzeug entgegen den Bestimmungen der Punkte C.2, C.3 und C.4 benutzt, sowie in den Fällen der Ziffer I.2 dieser Bedingungen.
5. Vima Rent a Car bietet seinen Kunden drei Arten von Versicherungen an. Wenn Sie eine davon abschließen, wird dies im Mietvertrag vermerkt.

Die „BASIC“-Versicherung umfasst nicht:
1. die Kosten, die durch den Verlust oder die Beschädigung der Schlüssel entstehen.
2. die Kosten, die sich aus der Beschädigung von Fenstern, Glas oder Rückspiegeln ergeben.
3. die Kosten, die sich aus der Beschädigung von Rädern, Reifen oder Felgen ergeben.
4. die Kosten, die sich aus dem Bruch oder Diebstahl der Antenne ergeben.
5. die Kosten, die durch falsches Betanken entstehen.
6. die Kosten, die durch Pannenhilfe entstehen.
7. die Kosten, die sich aus der Verwaltung von Bußgeldern ergeben.
8. Ersatzwagen.
9. Beschädigung oder Bruch der Kupplung.
10. die Kosten für den Schlüsselübergabeservice.
11. Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs. Darüber hinaus muss der Mieter für jeden Tag, an dem das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Unfalls repariert wird, eine Gebühr von bis zu 350 Euro an Vima Rent a Car entrichten.

Die „STANDARD“-Versicherung deckt nicht:
1. Kosten, die durch Verlust oder Bruch von Schlüsseln entstehen.
2. die Kosten, die durch Schäden an Rädern, Reifen oder Felgen entstehen.
3. die Kosten, die sich aus dem Bruch oder Diebstahl der Antenne ergeben.
4. die Kosten, die durch den Bruch von Fenstern oder Glas entstehen.
5. die Kosten, die durch falsches Tanken entstehen.
6. die Kosten, die durch Pannenhilfe entstehen.
7. die Kosten für die Verwaltung von Bußgeldern.
8. ein Ersatzfahrzeug.
9. eine Beschädigung oder ein Bruch der Kupplung.
10. die Kosten für den Schlüsselübergabeservice.
11. Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs. Darüber hinaus muss der Mieter für jeden Tag, an dem das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Unfalls repariert wird, eine Gebühr von bis zu 350 Euro an Vima Rent a Car entrichten. 

Die „Premium“-Versicherung schließt nicht ein:
1. die Kosten, die sich aus dem Verlust oder dem Bruch von Schlüsseln ergeben.
2. die Kosten, die sich aus einer falschen Betankung ergeben.
3. die Kosten, die sich aus der Handhabung von Bußgeldern ergeben.
4. die Kosten, die sich aus der Beschädigung oder dem Bruch der Kupplung ergeben.
5. die Kosten, die durch den Schlüsselübergabeservice entstehen.
6. Ersatzwagen.

Die „Extra“-Versicherung umfasst nicht die Kosten, die durch den Schlüsselübergabeservice entstehen.

6. Keine Versicherung und kein Tarif umfasst verursacht werden (z. B. Fahren mit dem Mobiltelefon, Ablenkung am Steuer und andere Handlungen, die in der geltenden spanischen Straßenverkehrsordnung unter Strafe gestellt sind), sind unter keinen Umständen abgedeckt. Wenn das Fahrzeug aufgrund von rücksichtslosem oder fahrlässigem Fahren, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Fahren abseits öffentlicher Straßen oder unbefestigter Wege stillgelegt oder beschädigt wird, behält sich Vima Rent a Car S.L. das Recht vor, einen Betrag von bis zu 350 Euro pro Tag der Reparatur oder Stilllegung in Rechnung zu stellen, zusätzlich zu den Schäden am Fahrzeug und den Kosten, die durch den Unfall am Fahrzeug selbst und bei Dritten entstehen.
7. Alle Schäden oder Defekte am Fahrzeug müssen VIMA Rent a Car sofort per E-Mail an autos@vimarentacar.com gemeldet werden. Alle Schäden am Fahrzeug oder an Dritte, die nicht auf diese Weise gemeldet werden, werden von keiner Art von Paket oder Versicherung (Standard, Premium oder Extra) gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters. Es ist unbedingt erforderlich, eine E-Mail zu senden, in der die Ursachen des Unfalls detailliert beschrieben werden und Fotos des Unfalls beizufügen. Falls der Unfall auf einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zurückzuführen ist, muss unbedingt ein korrekt ausgefüllter Unfallbericht vorgelegt werden, damit die Premium-Versicherung den Schaden abdeckt. Sollte es nicht möglich sein, das andere Fahrzeug oder den anderen Fahrer zu identifizieren, weil dieser geflüchtet ist oder der Versicherung übernommen.
8. Panne durch falschen Kraftstoff: Bei einer Panne aufgrund des Betankens mit falschem Kraftstoff muss der Mieter die Kosten für das Entleeren des Tanks, das Betanken mit dem richtigen Kraftstoff, eventuelle Reparaturen und die Fahrtkosten (0,60 Euro pro Kilometer hin und 0,60 Euro pro Kilometer zurück) vom Büro in der Calle La Marina, 25, 07659, Cala Figuera, übernehmen.
9. Schäden und Beschädigungen, die im Inneren des Fahrzeugs verursacht werden, sind unter keinen Umständen abgedeckt oder versichert. Der Mieter trägt alle Kosten, die im Inneren des Fahrzeugs entstehen, zuzüglich eines Betrags von bis zu 350 Euro für jeden Tag, an dem das Fahrzeug repariert wird.
10. Die Deckung von Versicherungen, die über Vermittler abgeschlossen wurden: Bei Versicherungen, die über Vermittler abgeschlossen wurden, besteht kein Versicherungsschutz bei VIMA. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine eventuelle Rückerstattung mit der zusätzlich abgeschlossenen Gesellschaft zu vereinbaren.
11. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne behält sich VIMA das Recht vor, das Fahrzeug zu ersetzen, was immer von der Verfügbarkeit abhängt und verweigert werden kann, wenn VIMA der Ansicht ist, dass die am gemieteten Fahrzeug entstandenen Veränderungen durch die Verletzung oder den Verstoß gegen die in diesem Mietvertrag festgelegten und zuvor vom Mieter akzeptierten Verpflichtungen und Bedingungen, durch einen Unfall des Mieters oder durch jeden anderen Umstand, der den Mieter von Rechts wegen dazu berechtigen kann, verursacht wurden.
12. Wenn VIMA im Falle eines Unfalls, einer Panne oder eines mechanischen Defekts das gemietete Fahrzeug ersetzen muss, wird VIMA die Situation beurteilen und die effektivste Lösung prüfen: Dem Fahrer kann geraten werden, zum Büro zu fahren, um ein Ersatzfahrzeug zu erhalten, oder es wird ein Abschleppwagen geschickt, um das gemietete Fahrzeug zum Büro von VIMA zu schleppen.
13. VIMA behält sich das Recht vor, die Auslieferung des Fahrzeugs zu stornieren, wenn begründete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen oder der Kunde in der Vergangenheit nicht gezahlt hat oder es zu schwerwiegenden Zwischenfällen mit VIMA gekommen ist.
14. Keine Rückerstattung bei Nichterscheinen oder Stornierung nach der geplanten Abholzeit. Für nicht in Anspruch genommene Miettage (verspätete Abholung oder vorzeitige Rückgabe) werden keine Rückerstattungen oder Gutschriften ausgestellt, wenn das Fahrzeug bereits gemietet wurde.
15. Keine Versicherung und kein Tarif deckt den Dreiecke, GPS, Westen, Kindersitze usw.

G. UNFÄLLE / DIEBSTAHL/ ANZEIGEPFLICHT
1. Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Naturschäden und allgemein in jedem Schadensfall hat der Mieter alles zu tun, um die Interessen des Vermieters zu wahren. Insbesondere hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen, wenn eine Straftat begangen wurde, wenn es Verletzte gibt oder wenn die Schuld der Beteiligten zu ermitteln ist.
2. Im Falle eines Unfalls muss der Mieter das standardisierte Formular für eine einvernehmliche Erklärung ausfüllen, das sich in den Fahrzeugunterlagen befindet, und den Vermieter innerhalb von höchstens 24 Stunden mittels einer Kopie des Berichts über den Unfall informieren, wobei das Original innerhalb einer Frist von höchstens zwei Tagen zuzustellen ist. Weigert sich die Gegenpartei, eine gütliche Einigung zu unterzeichnen, muss der Mieter die Anwesenheit der Polizei verlangen. Darüber hinaus muss er:
– den Unfall kurz und präzise beschreiben und gegebenenfalls die Namen der Zeugen angeben.
– keine Vorverurteilung vornehmen und keine Verantwortung für den Unfall anerkennen.
– das Fahrzeug nicht verlassen, ohne geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um es vor weiteren Schäden zu bewahren, indem er es geschlossen lässt und den Verkehr nicht behindert. Informieren Sie VIMA Rent a Car unverzüglich über den Unfall, indem Sie die Telefonnummer
+34 971 645353 anrufen und eine E-Mail mit allen Unterlagen an autos@vimarentacar.com senden. Im Falle eines Unfalls oder einer Straftat ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter ein anderes Mietfahrzeug anzubieten. In diesem Fall gilt der Vertrag zwischen den beiden Parteien, Vermieter und Mieter, als aufgelöst. Der Mieter hat dem Vermieter alle sich aus dem Vertrag ergebenden Kosten zu erstatten.
3. Darüber hinaus muss der Mieter in allen anderen Fällen von Schäden am Fahrzeug ein Schadensprotokoll anfertigen und dem Vermieter übergeben.
4. Die in den vorstehenden Punkten genannten Unfall- und/oder Schadensberichte müssen vollständig und so detailliert wie möglich ausgefüllt werden, sowohl in Bezug auf den Schaden als auch auf die Umstände, unter denen er entstanden ist.
5. Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung oder den Diebstahl von im Fahrzeug deponierten Gegenständen.
6. Der Verlust des Fahrzeugs verpflichtet den Vermieter nicht automatisch zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.

H. HAFTUNG DES MIETERS
1. Der Mieter erhält das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Wartungs- und Karosseriezustand, ohne Mängel, abgesehen von den bei der Übernahme des Fahrzeugs gemachten Feststellungen. Er muss es in demselben Zustand zurückgeben. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für jede Beschädigung oder jeden Diebstahl des Fahrzeugs sowie allgemein für Schäden aufgrund von Vertragsverletzungen, vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen, die der Mieter vertraglich vereinbart hat, und zusätzlich zu dem, was sich aus der Anwendung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind.
2. Andererseits haftet der Mieter ohne Einschränkung für die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen, die während der Laufzeit des Vertrages begangen werden, insbesondere für Verkehrsverstöße. Für die Bearbeitung von Bußgeldern, die dem Fahrer zuzuschreiben sind, wird ein Betrag von bis zu 30 € in Rechnung gestellt.
3. Schäden im Inneren des Fahrzeugs, Schäden durch falsches Betanken oder Schäden am Motor, Schäden an Fenstern und Spiegeln, Schäden an Reifen, sofern keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde, Schäden an der Unterseite oder am Dach des Fahrzeugs sowie die Kosten, die sich aus dem Verlust/Beschädigung des Fahrzeugschlüssels ergeben, sind nicht durch die vereinbarte Haftungsbeschränkung abgedeckt.
4. Bei Panne oder Unfall außerhalb der vereinbarten Mietzeit: Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter (nachfolgend die Parteien) haftet der Mieter für 100 % der anfallenden Reparaturen und Kosten für das Fahrzeug, zuzüglich einer Vertragsstrafe von bis zu 350 Euro für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht wieder vermietet werden kann.
5. Verkehrsrechtliche Verstöße: Der Mieter ist für die Zahlung von Bußgeldern während des Mietzeitraums verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über alle Bußgelder zu informieren, die während der Mietzeit gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt werden. Die Benachrichtigung und Bearbeitung von Bußgeldern, die gegen den Mieter verhängt werden, wird dem Mieter in jedem Fall vom Vermieter in Rechnung gestellt. Die Zahlung von Bußgeldern ist in keiner der eventuell abgeschlossenen Versicherungen enthalten. Für den Fall, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Mieters, aus welchem Grund auch immer, einbehalten, ist der Mieter verantwortlich und entschädigt den Vermieter für alle aus diesem Grund entstandenen Kosten und Gewinnausfälle, zusätzlich zu einer Strafe von bis zu 350 € für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht für eine erneute Anmietung durch Vima Rent a Car S.L. verfügbar ist.

I. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
1. Der Mietvertrag ist so lange gültig, wie es im Vertrag vereinbart wurde. Der Mieter verpflichtet sich, das Auto zu Ende der vereinbarten Mietdauer zurückzugeben. Der Mietvertrag kann jedoch mit der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus verlängert werden, sofern der Mieter dies mindestens drei Tage vorher beantragt.
2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug, die Schlüssel, Unterlagen und Zubehör am vereinbarten Ort und vor Ablauf der vertraglichen Laufzeit. Innerhalb der üblichen Bürozeiten, die an jeder der Vima rent a car Stationen ausgestellt sind, zurückzugeben.
3. Die Sondertarife sind nur in den für das Angebot ausgewiesenen Zeiträumen gültig.
4. Bei einer verspäteten Fahrzeugrückgabe wird der Zeitraum, der im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, in Übereinstimmung mit den gültigen Tarifen abgerechnet.
5. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Übergabe des Fahrzeugs an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort sicherzustellen.
6. Der Mieter muss das Fahrzeug, die Schlüssel, die Papiere und die Zubehöre im gleichen Zustand zurückgegeben, in dem er sie erhalten hat.
7. Gefundene Gegenstände: Der Mieter muss das Fahrzeug von seinen persönlichen Gegenständen befreien. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die im Fahrzeug gefunden werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann jeder im Fahrzeug gefundene Gegenstand auf ausdrückliche schriftliche Anfrage an autos@vimarentacar.com an den Mieter zurückgegeben werden. In diesem Fall erhebt der Vermieter zusätzlich zu den Kosten für den Versand der Gegenstände eine Gebühr, die vollständig vom Mieter zu tragen ist.

J. AUTORISIERUNG DER ABBUCHUNG
Durch den Vertragsabschluss mit dem Vermieter und die Mitteilung der Daten seiner Kreditkarte bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt ermächtigt der Mieter den Vermieter, die Kreditkarte mit den Forderungen zu belasten, die für den Mietpreis, die Kaution sowie sonstige in diesen Bedingungen genannten Kosten und Zahlungspflichten in Bezug auf den Mietvertrag anfallen.

K. RECHTE DES MIETERS
Sollten wir aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, nicht über das gemietete Fahrzeugmodell verfügen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, es durch ein anderes, ähnliches oder höherwertiges Modell zum gleichen Preis zu ersetzen.

L. DATENSCHUTZ
1. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten informieren wir Sie, dass Ihre Daten in das Verarbeitungssystem von VIMA RENT A CAR SL CIF B07657620 mit Sitz in C/ LA MARINA 25 07659, CALA FIGUERA (MALLORCA) (ILLES BALEARS)
aufgenommen werden, um die Vermietung des Fahrzeugs zu verwalten. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung informiert Sie VIMA RENT A CAR SL, dass die Daten für die gesetzlich festgelegte Dauer gespeichert werden.
2. Wir teilen Ihnen außerdem mit, dass die im vorhergehenden Absatz genannte Verarbeitung durch die Befriedigung des berechtigten Interesses von VIMA RENT A CAR SL legitimiert ist.
3. Wir informieren Sie auch darüber, dass die im vorstehenden Absatz genannte Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Mieter und VIMA RENT A CAR SL erforderlich ist.
4. Mit dieser Klausel werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten, falls erforderlich, an folgende Stellen weitergegeben werden: öffentliche Verwaltungen und alle Stellen, mit denen eine Kommunikation erforderlich ist, um die oben genannte Dienstleistung zu erbringen.
5. Die Nichtbereitstellung der Daten an die oben genannten Stellen hat zur Folge, dass die Erbringung der unter diesen Vertrag fallenden Dienstleistungen nicht möglich ist.
6. VIMA RENT A CAR SL informiert, dass sie die Daten auf rechtmäßige, loyale, transparente, angemessene, sachdienliche, begrenzte, genaue und aktualisierte Weise verarbeiten wird. Aus diesem Grund verpflichtet sich VIMA RENT A CAR SL, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden, wenn sie unzutreffend sind.