VIMA - ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN

Akzeptanz der Bedingungen und Konditionen

Die obigen Angaben sind eine kostenlose Übersetzung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von VIMA Rentacar ins Englische, die dem Kunden in gutem Glauben zur Verfügung gestellt wird. Die originalen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in englischer Sprache finden Sie weiter unten. Im Falle eines Rechtsstreits haben die spanischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Vorrang vor der kostenlosen englischen Übersetzung.

Diese Vertragsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Fragen unterliegen dem spanischen Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der spanischen Gerichte.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Vima Rent a Car, s.l. („der Vermieter“) und dem Kunden („der Mieter“). Sie stellen die Grundlage dar, auf der Erstgenannte dem Zweitgenannten die Nutzung eines Fahrzeugs zu den im Mietvertrag angegebenen Fristen, Preisen und sonstigen Bedingungen überlässt.


• A. BENUTZUNG DES FAHRZEUGS
o 1. Der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug mit den vollständigen Fahrzeugunterlagen sowie dem Fahrzeugschlüssel, Werkzeugen und Zubehör, insbesondere Warnweste. Der Mieter muss dies bei Mietbeginn überprüfen und dem Büro, wo er das Fahrzeug ausleiht, einen eventuellen Mangel mitteilen. Der Mieter muss ebenfalls alle Kinderautositze überprüfen, um sicher zu stellen, dass diese korrekt festgemacht worden sind. Der Vermieter trägt keine Verantwortung dafür, dass der Mieter den Zustand nicht kontrolliert, da der Mieter allein dafür verantwortlich ist. Der Mieter ist dazu verpflichtet, während der Mietzeit stets eine Ausfertigung des gültigen Mietvertrags mit sich zu führen.
o 2. Der Mieter verpflichtet sich, das Auto und den Zubehör mit Sorgfalt zu benutzen und es im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Durchführung von allen notwendigen Sicherheitsüberprüfungen zu erlauben und das Fahrzeug entsprechend der Verkehrsregeln zu nutzen.
o 3. Falls im Laufe der Mietzeit die Reparatur eines Teils des Fahrzeugs notwendig wird, da die Fahrsicherheit gefährdet ist, muss der Mieter Vima Rent a Car darüber informieren, um die entsprechenden Anweisungen vom Vermieter zu bekommen.
o 4. Bei Mietnutzfahrzeugen, die mit einem AdBlue ®-Tank ausgestattet sind, muss der Mieter darauf achten, dass der Tank immer ausreichend voll ist. Er haftet für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflicht ergeben und vor allem bei Strafen oder Buβgeldern.
o 5. Die Systeme für die Kindersicherheit, wie Kindersitze, Sitzerhöhungen und andere, werden immer montiert sein und müssen von den Eltern berprüft werden, da Sie für den Komekten Gebrauch und Befestigung verantwortlich sind.
o 6. Wenn das Fahrzeug aufgegeben wird, wird eine Gebühr für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs erhoben, zuzüglich aller Kosten und Auslagen, die bei der Wiederbeschaffung des Fahrzeugs entstehen. Wenn der Check-In vor Ablauf des Zeitraums erfolgt, wird dem Mieter kein Betrag des im Vertrag vereinbarten Preises zurückerstattet, da dies als einseitige Beendigung des Vertrags durch den Mieter angesehen wird. Wenn der Mieter einen der in den Allgemeinen oder Besonderen Vertragsbedingungen genannten Punkte nicht einhält, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter das Fahrzeug jederzeit zu entziehen, und der Vermieter kann vom Mieter Schadensersatz verlangen.
o 7. Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und muss es in einem guten Zustand halten, wobei er keine äußeren oder inneren Veränderungen vornehmen darf; wenn es irgendeine Art von Veränderung gibt, wird die Rückführung in den ursprünglichen Zustand plus eventuelle Schäden dem Mieter in Rechnung gestellt. Reparaturen in einer Werkstatt oder der Austausch von Ersatzteilen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Reparaturkosten werden nur dann erstattet, wenn der Kostenvoranschlag und die Werkstatt, die die Reparatur durchführt, zuvor vom Vermieter genehmigt und akzeptiert wurden. In Ermangelung einer solchen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung trägt der Mieter die alleinige Verantwortung für die Bezahlung dieser Kosten, sowohl für die Werkstatt als auch für die Ersatzteile.


• B. RESERVIERUNGEN
o 1. Die Reservierungen beziehen sich auf Fahrzeugkategorien. Die Reservierung in einer Fahrzeugkategorie gibt dem Mieter keinen Anspruch auf die Zuteilung eines konkreten Modells in der Kategorie.
o 2. Der Vermieter behält die Reservierung bis neunzig Minuten nach der vereinbarten Zeit vor. Nach dieser Frist ist er nicht verpflichtet die vereinbarte Dienstleistung zu erfüllen. Dieser Punkt gilt nicht in Kraft, wenn die Verzögerung bei der Abholung des Fahrzeugs auf die verspätete Ankunft des Flugzeuges zurück zu fähren ist. Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn des Mietverhältnisses erfolgen. Wird die Reservierung mit der Premium-Versicherung zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor dem Anmietdatum storniert, beträgt die Gebühr 50 % des Mietpreises. Bei weniger als 24 Stunden Vorlaufzeit beträgt die Gebühr 100 % des Buchungspreises.
o 3. Um eine Reservierung zu stornieren, muss der Mieter diesen Wunsch per E-Mail an autos@vimarentacar.com mitteilen und dabei den Reservierungsbeleg und die Bankverbindung angeben.


• C. AUTORISIERTE FAHRER UND ERLAUBTE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN.

o 1. Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter einen gültigen Führerschein für das Fahrzeug vorlegen. Im Falle einer vorausbezahlten Reservierung wird, der der Mieter die zur Buchung verwendeten Zahlungsmittel vorlegen müssen. Wenn der Mieter keine solchen Dokumenten vorlegt, wird der Vermieter den Mietvertrag kündigen. ohne Entschädigung an den Mieter Das Fahrzeug kann nur vom Mieter sowie die im Mietvertrag ausgewiesenen Personen. Verwendet werden es wird Verantwortung sein des Mieters, dass jeder Fahrer einen gültigen Führerschein besitzt für die Länder, in denen das Fahrzeug verwendet wird. Auf Verlangen des Vermieters muss der Mieter, die von ihn befugten Personen, um das Fahrzeug zu führen namentlich: Name, Nachname und Adresse. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behörden die Vermieter, um den Fahrer zu identifizieren, der einen Verstoß begangen hat, befragen.
o 2. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen und Autobahnen benutzt werden. Die Unterschrift des Mieters auf dem Vertrag gilt als Zustimmung zu den im Vertrag genannten allgemeinen und besonderen Bedingungen. Die unerlaubte Nutzung umfasst unter anderem die folgenden Fälle, die als Beispiel angeführt werden: – Teilnahme an Wettbewerben. – Illegale Rennen. – Fahren ohne Führerschein oder Erlaubnis bzw. ohne Genehmigung des Vermieters. – Überlassung des Fahrzeugs an einen Dritten. – Schieben oder Ziehen eines anderen Fahrzeugs. – Fahren an Orten, die für den öffentlichen Verkehr nicht geeignet sind, wie Strände, Autorennbahnen usw. – Fahren auf Straßen, die zu Schäden am Unterboden/Kurbelgehäuse des Fahrzeugs führen können. – Fahrlässiges Verhalten im Falle von Warnleuchten oder Warnschildern auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, die der Mieter bei Unterzeichnung dieses Vertrags als bekannt erklärt. – Der Transport von Möbeln, ausgenommen Fahrzeuge, die für diesen Zweck bestimmt sind. Beförderung von Tieren im Fahrzeug – Beförderung von Personen oder Gütern, die direkt oder indirekt eine Zahlung an den Mieter bedeuten (z. B. Nutzung des Fahrzeugs als illegales „Taxi“) – Untervermietung des Fahrzeugs – Beförderung von mehr Personen oder Gepäck als die für das Fahrzeug zugelassene Anzahl von Personen oder Gepäck entsprechend der Anzahl der Sicherheitsgurte – Beförderung von Gepäck auf dem Fahrzeug (es ist nicht zulässig, einen Dachgepäckträger auf dem Fahrzeug anzubringen) – Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug. – Abstellen von Gegenständen im Fahrzeug.- Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums.- Fahren des Fahrzeugs bei Übermüdung, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.- Rücksichtsloses Fahren.- Fahren des Fahrzeugs entgegen der Straßenverkehrsordnung.- Fahren des gemieteten Fahrzeugs durch eine Person, die nicht im Vertrag als Mieter oder Zusatzfahrer autorisiert ist.- Fahren des Fahrzeugs außerhalb Mallorcas. – Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit. – Kein Baby- und/oder Kindersitz, wenn Sie mit Kindern unter 12 Jahren oder Personen mit einer Körpergröße von weniger als 135 Zentimetern reisen. – DAS RAUCHEN IM FAHRZEUG IST VERBOTEN.
o 3. Bei Fahrzeugen, die auf Mallorca angemietet werden, ist es ausdrücklich verboten, dass diese die Insel verlassen.
o 4. Der Mieter muss darauf achten, dass die Fahrzeuglast ordnungsgemäß verteilt und sicher verstaut ist. Dabei muss er immer die Höchstgrenzen in Bezug auf Gewicht und Menge einhalten, die in der Fahrerlaubnis bzw. im Fahrzeugschein erlaubt und angegeben sind. Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug beim Verlassen ordnungsgemäß abzuschließen.
o 5. Der Mieter haftet persönlich und gesamtschuldnerisch für die Personen, die das Fahrzeug während der Mietzeit führen.
o 6. Unbeschadet der Haftung des Mieters gegenüber Dritten kann der Vermieter bei Eintreten eines der in den Punkten 1 – 3 vorgesehenen Umstände den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklären sowie Entschädigungsansprüche für Schäden und Nachteile geltend machen, die ihm durch den entsprechenden Vertragsverstoß entstanden sind, einschließlich des entgangenen Gewinns.
o 7. Der Mieter und die zusätzlichen Fahrer müssen mindestens 19 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, beide Dokumente in physischem Format, lesbar und in gutem Zustand und vom spanischen Gesetz akzeptiert, für die Dauer der Mietdauer.


• D. MIETPREIS
o 1. Die Mietkosten sind im Mietvertrag aufgeführt. Die Mindestgebühr Es wird für 12 Stunden gemietet. Sofern nicht ein Bonus oder Preis vereinbart wurde, Die Mietpreise gelten in den Preistabellen in jedem Büro von Vima Rent a Car ausgestellt. Für Fahrer unter 23 Jahren Jahre oder führerschein drei Jahre alt, können Führerscheingebühren anfallen spezifische oder zusätzliche Gebühren.
o 2. Im Mietpreis sind keine Kosten in Bezug auf Tanken, Kraftstoff, Bearbeitungsgebühren, Kosten für Abgabe- oder Rückgabe des Autos auβerhalb einer Vima-Station sowie geltende Steuern, es sei denn, dass diese ausdrücklich angegeben worden sind. Sonderpreise, Aktionen und Rabatte sind nicht gültig, wenn der Mieter die Zahlung verspätet durchführt. Der Vermieter behält sich die Möglichkeit vor, die Kosten und Rabatte zu ändern, falls diese Fehler beinhalten oder vom Mieter falsch bereitgestellt worden sind.
o 3. Die Zusatzleistungen und Extras wie zum Beispiel Kilometerleistung, Kinderautositz, Telefon, Navi, Flughafengebühren, usw. werden gemäß dem in der Preisliste aufgeführten Preis in Rechnung gestellt, der zum Buchungszeitpunkt galt. Falls die Zusatzleistungen und Extras nicht im Voraus gebucht worden sind, gelten die Preise, die in der zum Zeitpunkt der Abholung des Autos aktuellen Preisliste aufgeführt sind.
o 4. Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, muss der Mieter die Gebühr gemäß in den Preislisten von Vima Rent a Car bezahlen, falls er das Auto nicht an derselben Station zurückgibt, an der er es abgeholt hat.
o 5. Sollte der Mieter das Fahrzeug im Flughafen von Palma de Mallorca abholen, muss er das Parkticket selbst bezahlen, wenn er das Parkhaus verlässt. Der Preis des Parktickets wird nicht von Vima Rent a Car zurückerstattet.
o 6. Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der gleichen Menge an Kraftstoff zurückzugeben, wie es geliefert wurde (diese Menge wird im Mietvertrag angegeben). Wird diese Bedingung nicht erfüllt, behält sich VIMA Rent a Car das Recht vor, die verbleibende Treibstoffmenge bis zu der im Vertrag festgelegten Menge zuzüglich der Kosten für den Betankungsservice in Höhe von 30 Euro zu berechnen.
o 7. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, den Kunden, die das Auto in unhygienischem, schmutzigem oder anderem schlechten Zustand zurückgeben, eine Gebühr zu berechnen.


• E. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, SICHERHEITSLEISTUNGEN
o 1. Der Mietpreis, sowie die Haftungsbeschränkungen, Flughafengebühren, Lieferkosten, Steuern, usw. sind zu Beginn der Mietzeit fällig und zu bezahlen.
o 2. Bei Buchungen zum Prepaid-Tarif sind der Mietpreis sowie die sonstigen vereinbarten Beträge bei der Buchung zahlbar und werden auf der vom Mieter bei der Buchung angegebenen Kreditkarte belastet.
o 3. Alle Dienstleistungen sind im Voraus per Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD), Debitkarte oder in bar in unseren Geschäftsräumen zu bezahlen. Zahlungen für Buchungen über unsere Website können nur mit den oben angegebenen Kredit- oder Debitkarten vorgenommen werden. VIMA RENT A CAR akzeptiert nur VISA- und MASTERCARD-Kreditkarten, ohne Aufpreis.
o 4. Der Mieter akzeptiert die in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen, sowie alle angewandten Gebühren, die sich aus der Mietdauer oder anderen in diesem Dokument enthaltenen Kosten ergeben. Diese Kosten werden von der Karte abgebucht, die der Mieter bei der Vertragsunterzeichnung angegeben hat. Für den Fall, dass die zur Verfügung gestellte Karte nicht über ausreichende Mittel verfügt, um eine Schuld oder eine Zahlung an das Unternehmen zu decken, verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von maximal 24 Stunden eine Überweisung an VIMA Rent a Car S.L. zu tätigen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Betrag für jede Woche, in der der Mieter mit der Zahlung in Verzug ist, um 50 % erhöht. VIMA Rent a Car S.L. behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte jeglicher Art gegen Mieter einzuleiten, die die in diesem Dokument dargelegten Zahlungsmodalitäten nicht einhalten.


• F. VERSICHERUNGEN
o 1. Das Mietfahrzeug verfügt über die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von max. 50 Mio euro.
o 2. Die Abdeckung des Autos im Falle eines Diebstahls, Brands oder bei Schäden, die durch die Natur verursacht werden, wird von der gebuchten Versicherung übernommen. Mit oder ohne Selbstbeteiligung.
o 3. Die im Schadensfall anwendbaren Selbstbeteiligungen sind die zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden.
o 4. Die Versicherung ist gleichermaßen in Schadensfällen ausgeschlossen, in denen der Fahrer des Fahrzeugs kein befugter Fahrer oder nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist oder das Fahrzeug unter Verstoß gegen die Bestimmungen in den Punkten C.2, C.3, und C.4 benutzt wird, sowie in den unter der Ziffer I.2 dieser Bedingungen aufgeführten Fällen.
o 5. Vima Rent a Car bietet seinen Kunden drei Arten von Versicherungen an. Im Falle der Beauftragung eines der beiden, wird dies im Mietvertrag festgehalten. Die „PLUS“-Versicherung deckt nicht: 1. Kosten, die durch Verlust oder Bruch von Schlüsseln entstehen. 2. die Kosten, die durch den Bruch von Fenstern, Glas oder Rückspiegeln entstehen. 3. die Kosten, die durch Schäden an Rädern, Reifen oder Felgen entstehen. 4. die Kosten, die durch den Bruch oder Diebstahl der Antenne entstehen. Kosten, die durch falsches Tanken entstehen. 6. Kosten, die durch Pannenhilfe entstehen. 7. 7. die Ausgaben für die Verwaltung von Geldbußen. 8. ein Ersatzfahrzeug. Darüber hinaus muss der Mieter für jede Woche, in der das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Unfalls repariert wird, eine Gebühr von bis zu 1000 Euro an Vima Rent a Car zahlen. Die „Premium“-Versicherung umfasst einen Ersatzwagen innerhalb einer Frist von maximal 48 Stunden nach Meldung des Unfalls durch den Mieter, sofern der Vermieter über einen Fuhrpark verfügt. Die „Premium“-Versicherung umfasst nicht: 1. Kosten, die durch den Verlust oder das Zerbrechen von Schlüsseln entstehen. 2. Kosten, die durch unsachgemäße Betankung entstehen. 3. Kosten, die durch die Bearbeitung von Bußgeldern entstehen. 4. die Kosten, die durch Schäden an der Kupplung entstehen. 5. die Kosten für die Pannenhilfe.
o 6. Schäden am Fahrzeug, die durch rücksichtsloses Fahren, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Fahren abseits öffentlicher Straßen entstehen, sind nicht versichert bzw. im Tarif enthalten.

• G. UNFÄLLE / DIEBSTAHL/ ANZEIGEPFLICHT
o 1. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brands oder von Schäden, die durch die Natur verursacht werden, und im Allgemeinen in jedem Schadensfall muss der Mieter alles tun, was angebracht ist, um die Interessen des Vermieters zu schützen. Falls eine Straftat begangen wurde, es Verletzte gegeben hat oder die Schuld der Beteiligten untersucht werden muss, ist der Mieter verpflichtet, sofort die Polizei in Kenntnis zu setzen.
o 2. Im Falle eines Unfalls muss der Mieter das standardisierte Formular für eine freundliche Erklärung ausfüllen, das sich in den Fahrzeugpapieren befindet, und den Vermieter innerhalb von höchstens 24 Stunden mittels einer Kopie des Berichts über den Unfall informieren, wobei das Original innerhalb von höchstens zwei Tagen zugestellt werden muss. Weigert sich die andere Partei, eine gütliche Einigung zu unterzeichnen, muss der Mieter die Anwesenheit der Polizei verlangen. Darüber hinaus muss er:
– Schildern Sie kurz und präzise den Unfallhergang und notieren Sie gegebenenfalls die Namen von Zeugen.
– Nehmen Sie keine Vorverurteilung vor und erkennen Sie keine Verantwortung für den Unfall an.
– Lassen Sie das Fahrzeug nicht stehen, ohne geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um es vor weiteren Schäden zu schützen, indem Sie es geschlossen lassen und den Verkehr nicht behindern. f. Informieren Sie VIMA Rent a Car unverzüglich über den Unfall, indem Sie die Telefonnummer +34 971645353 anrufen und eine E-Mail an autos@vimarentacar.com senden. Mit der gesamten Dokumentation. Im Falle eines Unfalls oder einer Straftat ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter ein anderes Mietfahrzeug anzubieten. Für jede Unfallmeldung wird dem Vermieter eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Der Vermieter kann dem Mieter ein neues Fahrzeug zu den zum angegebenen Zeitpunkt geltenden Bedingungen anbieten, um das in den Unfall, die Straftat oder den Vandalismus verwickelte Fahrzeug zu ersetzen. In diesem Fall gilt der Vertrag zwischen den beiden Parteien, dem Vermieter und dem Mieter, als aufgelöst, und der Mieter hat dem Vermieter alle aus dem Vertrag resultierenden Kosten zu erstatten.
3. Bei allen weiteren Fahrzeugschäden muss der Mieter eine Schadensmeldung aufsetzen und diese dem Vermieter zukommen lassen.
o 4. Die Unfallberichte bzw. die oben genannten Schäden müssen vollständig und möglichst detailliert ausgefüllt werden und zwar sowohl hinsichtlich der Schäden als auch der Umstände, in der dieselben entstanden sind.
o 5. Der Vermieter haftet nicht für dem Mieter gehörende Gegenstände, die dieser während der Mietzeit im Fahrzeuginneren ablegt.
o 6. Ein Schadensfall mit dem Fahrzeug verpflichtet den Vermieter nicht automatisch, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.


• H. HAFTUNG DES MIETERS
o 1. Der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Betriebs-, Wartungs- und Blechzustand und ohne Mängel, außer denen, die gegebenenfalls beim Empfang des Fahrzeugs im Mietvertrag selbst angegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Auto im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter während der Mietzeit für jeden Schaden an dem Fahrzeug, für einen teilweisen oder vollständigen Diebstahl des Fahrzeugs sowie für Nachteile, die durch Vertragsverstöße entstehen, außer bei Haftungsbeschränkungen und Zusatzversicherungen, die der Mieter abgeschlossen hat. Außerdem sind in den nicht in diesen Bedingungen geregelten Fällen die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
o 2. Der Mieter haftet für jede Verletzung einer Vorschrift, die er während der Vertragslaufzeit begeht, insbesondere für Verkehrsverstöße. Eine Summe von 30€ wird für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben der Strafe dem Mieter berechnet.
o 3. Von der eventuell vertraglich vereinbarten Haftungsbeschränkung sind Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs, dem Motor, dem inkorrekten Auftanken, den Fenstern und Auβenspiegeln, den Reifen ausgeschlossen, es sei denn, dass die entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde. Des Weiteren sind die Schäden am Unterbau oder auf dem Dach des Fahrzeugs und die Kosten beim Verlust/Schaden der Autoschlüssel nicht abgedeckt.
o 4. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb des vereinbarten Mietzeitraums: Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter (im Folgenden „die Parteien“) haftet der Mieter für 100 % der Kosten für Reparaturen und Ausgaben, die am Fahrzeug entstanden sind, sowie für eine Vertragsstrafe von bis zu 1000 Euro für jede Woche, in der das Fahrzeug nicht zur Wiedervermietung zur Verfügung steht.
o 5. Verkehrsverstöße: Der Mieter ist für die Zahlung von Bußgeldern während des Mietzeitraums verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über alle Bußgelder zu informieren, die während der Mietzeit gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt werden. Die Benachrichtigung und Bearbeitung von Bußgeldern, die dem Mieter auferlegt werden, geht immer zu Lasten des Mieters. Die Zahlung von Bußgeldern ist nicht in der Deckung enthalten, die vertraglich vereinbart werden kann. Für den Fall, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Mieters einbehalten, unabhängig von der Ursache, haftet der Mieter und entschädigt den Vermieter für alle aus diesem Grund entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn, zusätzlich zu einer Strafe von bis zu 1000 Euro für jede Woche, in der das Fahrzeug nicht zur Wiedervermietung durch Vima Rent a Car zur Verfügung steht.


• I. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
o 1. Der Mietvertrag ist so lange gültig, wie es im Vertrag vereinbart wurde. Der Mieter verpflichtet sich, das Auto zu Ende der vereinbarten Mietdauer zurückzugeben. Der Mietvertrag kann jedoch mit der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus verlängert werden, sofern der Mieter dies mindestens drei Tage vorher beantragt.
o 2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug, die Schlüssel, Unterlagen und Zubehör am vereinbarten Ort und vor Ablauf der vertraglichen Laufzeit. Innerhalb der üblichen Bürozeiten, die an jeder der Vima rent a car Stationen ausgestellt sind, zurück zu geben.
o 3. Die Sondertarife sind nur in den für das Angebot ausgewiesenen Zeiträumen gültig.
o 4. Bei einer verspäteten Fahrzeugrückgabe wird der Zeitraum, der im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, in Übereinstimmung mit den gültigen Tarifen abgerechnet.
o 5. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Übergabe des Fahrzeugs an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort sicherzustellen.
o 6. Der Mieter muss das Fahrzeug, die Schlüssel, die Papiere und die Zubehöre im gleichen Zustand zurückgegeben, in dem er sie erhalten hat.
o 7. Gefundene Gegenstände: Der Mieter muss das Fahrzeug von seinen persönlichen Gegenständen befreien. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die im Fahrzeug gefunden werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann jeder im Fahrzeug gefundene Gegenstand auf ausdrückliche schriftliche Anfrage an autos@vimarentacar.com an den Mieter zurückgegeben werden. In diesem Fall erhebt der Vermieter zusätzlich zu den Kosten für den Versand der Gegenstände eine Gebühr, die vollständig vom Mieter zu tragen ist.


• J. AUTORISIERUNG DER ABBUCHUNG
o Durch den Vertragsabschluss mit dem Vermieter und die Mitteilung der Daten seiner Kreditkarte bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt ermächtigt der Mieter den Vermieter, die Kreditkarte mit den Forderungen zu belasten, die für den Mietpreis, die Kaution sowie sonstige in diesen Bedingungen genannten Kosten und Zahlungspflichten in Bezug auf den Mietvertrag anfallen.


• K. RECHTE DES MIETERS
o Sollten wir aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, nicht über das gemietete Fahrzeugmodell verfügen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, es durch ein anderes, ähnliches oder höherwertiges Modell zum gleichen Preis zu ersetzen.


• L. DATENSCHUTZ
o 1. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten informieren wir Sie, dass Ihre Daten in das Verarbeitungssystem von VIMA RENT A CAR SL CIF B07657620 mit Sitz in C/ LA MARINA 25 07659, CALA FIGUERA (MALLORCA) (ILLES BALEARS) aufgenommen werden, um die Vermietung des Fahrzeugs zu verwalten. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung informiert Sie VIMA RENT A CAR SL, dass die Daten für die gesetzlich festgelegte Dauer gespeichert werden.
o 2. Wir teilen Ihnen außerdem mit, dass die im vorhergehenden Absatz genannte Verarbeitung durch die Befriedigung des berechtigten Interesses von VIMA RENT A CAR SL legitimiert ist.
o 3. Wir informieren Sie auch darüber, dass die im vorstehenden Absatz genannte Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrags zwischen Ihnen und unserem Unternehmen erforderlich ist.
o 4. Mit dieser Klausel werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten, falls erforderlich, an folgende Stellen weitergegeben werden: öffentliche Verwaltungen und alle Stellen, mit denen eine Kommunikation erforderlich ist, um die oben genannte Dienstleistung zu erbringen.
o 5. Die Nichtbereitstellung der Daten an die oben genannten Stellen hat zur Folge, dass die Erbringung der unter diesen Vertrag fallenden Dienstleistungen nicht möglich ist.
o 6. VIMA RENT A CAR SL informiert, dass sie die Daten auf rechtmäßige, loyale, transparente, angemessene, sachdienliche, begrenzte, genaue und aktualisierte Weise verarbeiten wird. Aus diesem Grund verpflichtet sich VIMA RENT A CAR SL, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden, wenn sie unzutreffend sind.