VIMA - ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN
Akzeptanz der Bedingungen und Konditionen
Die folgenden Angaben sind eine kostenlose Übersetzung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von VIMA Rentacar ins Deutsch, die dem Kunden in gutem Glauben zur Verfügung gestellt wird. Die originalen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in spanischer Sprache finden Sie weiter unten.
https://vimarentacar.com/condiciones-generales/
Im Falle eines Rechtsstreits haben die spanischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor der kostenlosen Übersetzung.
Diese Vertragsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Fragen unterliegen dem spanischen Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der spanischen Gerichte.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Vima Rent a Car, S.L. („der Vermieter“) und dem Kunden („der Mieter“). Sie stellen die Grundlage dar, auf der Erstgenannte dem Zweitgenannten die Nutzung eines Fahrzeugs zu den im Mietvertrag angegebenen Fristen, Preisen und sonstigen Bedingungen überlässt.
A. BENUTZUNG DES FAHRZEUGS
1. Der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel, mit einem Satz Schlüssel, Werkzeug und Zubehör, insbesondere Warnwesten, die der Mieter zu Beginn der Anmietung überprüfen und eventuelle Mängel an der Station, an der er das Fahrzeug gemietet hat, melden muss. Der Mieter muss auch überprüfen, ob die Kindersitze korrekt verankert sind. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Nichtüberprüfung dieser Aspekte, die allein in der Verantwortung des Mieters liegen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Kopie des Mietvertrags stets bei sich zu tragen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug und das Zubehör sorgfältig zu benutzen und es in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Die entsprechenden Sicherheitskontrollen durchführen zu lassen und das Fahrzeug unter Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu führen.
3. Für den Fall, dass während der Anmietung Reparaturen an Teilen des Fahrzeugs notwendig werden, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen können, muss der Mieter Vima Rent a Car darüber informieren und wird über die zu ergreifenden Maßnahmen informiert werden.
4. Bei der Anmietung eines Fahrzeugs, das mit einem AdBlue ®-Tank ausgestattet ist, muss der Mieter dafür sorgen, dass der Tank immer ausreichend gefüllt ist; er haftet für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, einschließlich etwaiger Verwaltungsstrafen oder Bußgelder, mechanischer Schäden oder Unfälle am Fahrzeug oder bei Dritten.
5. Kinderrückhaltesysteme wie Kindersitze, Sitzerhöhungen und andere werden immer von den Eltern angebracht und/oder beaufsichtigt, die für deren korrekte Verwendung und Verankerung im Fahrzeug verantwortlich sind.
6. Wird das Fahrzeug aufgegeben, wird eine Gebühr für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs in Höhe von bis zu 1000 Euro zuzüglich aller mit der Wiederbeschaffung verbundenen Kosten und Ausgaben erhoben. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des Mietzeitraums bedeutet in keinem Fall die Rückerstattung eines Betrags an den Mieter, da dies als einseitige Kündigung des Vertrags durch den Mieter angesehen wird. Wenn der Mieter einen der in den Allgemeinen oder Besonderen Bedingungen des Vertrags aufgeführten Punkte nicht einhält, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter das Fahrzeug jederzeit zu entziehen, und der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz verlangen.
7. Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und muss es in diesem Zustand halten, wobei er keine äußeren oder inneren Veränderungen vornehmen darf; im Falle einer Veränderung wird dem Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zuzüglich eventueller Schäden in Rechnung gestellt. Reparaturen in einer Werkstatt oder der Austausch von Ersatzteilen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Eine Erstattung der Reparaturkosten erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung des Kostenvoranschlags und der ausführenden Werkstatt durch den Vermieter. In Ermangelung einer solchen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung trägt der Mieter die alleinige Verantwortung für die Zahlung dieser Kosten, sowohl für die Werkstatt als auch für die Ersatzteile.
8. Nutzung des Fahrzeugs: Der Mieter muss unbedingt eine Kopie des Mietvertrags und der Quittung der Gemeindeverwaltung mit sich führen, die gut sichtbar am Armaturenbrett des Fahrzeugs anzubringen ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Mietdaten wie Modellkennzeichen, Mietdauer und Wohnsitz oder Unterkunft auf dem Armaturenbrett sichtbar sein müssen. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für eine mögliche Strafe und die Bearbeitungskosten.
B. RESERVIERUNGEN
1. Reservierungen beziehen sich auf Fahrzeugkategorien. Eine Reservierung innerhalb einer Kategorie garantiert nicht die Zuteilung eines bestimmten Modells innerhalb dieser Kategorie.
2. Bei Reservierungen mit STANDARD- oder BASIC-Paketen ist die Fahrzeugabholung strikt auf die veröffentlichten Öffnungszeiten sowie die in der Reservierungsbestätigung angegebene späteste Abholzeit beschränkt. Bei STANDARD-Reservierungen ist die späteste Abholzeit des Fahrzeugs auf 21:30 Uhr am gebuchten Tag festgelegt. Diese Frist wird unter keinen Umständen aufgrund von Verzögerungen oder Umständen verlängert, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flugverspätungen oder -streichungen, verspätete Gepäckausgabe, Einwanderungskontrollen, Transportunterbrechungen oder sonstige durch Dritte verursachte Verzögerungen. Kunden, die sich nicht bis spätestens 21:30 Uhr persönlich am vereinbarten Abholort einfinden, gelten automatisch als „No Show“. In solchen Fällen kann die Reservierung storniert werden, das Fahrzeug nicht übergeben werden, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Entschädigung, Änderung oder Gutschrift.
Die Ausnahme bezüglich Flugverspätungen gilt ausschließlich für PREMIUM-Reservierungen, bei denen VIMA Rent a Car einen Abholservice außerhalb der regulären Bürozeiten ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.
Damit eine nächtliche Fahrzeugübergabe organisiert werden kann, muss der Kunde uns stets vor 19:00 Uhr informieren. Andernfalls ist eine Fahrzeugübergabe auch bei einer PREMIUM-Reservierung nicht möglich und die Reservierung wird als „No Show“ markiert.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen Bestimmungen zu Verspätungen und den Einschränkungen der STANDARD- oder BASIC-Pakete haben stets die Bedingungen des gebuchten Pakets Vorrang. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, seine rechtzeitige Ankunft innerhalb der zulässigen Abholzeit sicherzustellen. VIMA Rent a Car übernimmt keine Verantwortung für nicht erfolgte Abholungen aufgrund von Verspätungen durch Fluggesellschaften oder andere Dritte.
3. Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Bei Stornierung einer Reservierung mit Premium-Versicherung zwischen 48 und 24 Stunden vor Mietbeginn werden 50 % des Mietpreises berechnet. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn werden 100 % des Mietpreises berechnet. Reservierungen mit dem BASIC- oder STANDARD-Paket sind nicht erstattungsfähig, nicht änderbar und nicht stornierbar.
4. Zur Stornierung einer Premium-Paket-Buchung muss der Mieter eine E-Mail an autos@vimarentacar.com senden und die Buchungsbestätigung sowie seine Bankverbindung angeben.
C. AUTORISIERTE FAHRER UND ERLAUBTE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN.
1. Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter einen gültigen Führerschein und ein für die Anmietung des Fahrzeugs gültiges Ausweisdokument vorlegen, das im Land der Anmietung gültig ist. Alle erforderlichen Dokumente müssen in physischer Form vorgelegt werden. Fotokopien und Fotos werden nicht akzeptiert. Bei vorausbezahlten Reservierungen muss der Mieter das Zahlungsmittel vorlegen, mit dem er die Reservierung vorgenommen hat. Legt der Mieter diese Unterlagen nicht vor, wird der Vermieter den Mietvertrag kündigen, der Mieter erhält keine Entschädigung. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag genannten Personen gefahren werden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dass jeder Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins für die Länder ist, in denen das Fahrzeug eingesetzt wird. Auf Verlangen des Vermieters hat er die vom Vermieter zum Führen des Fahrzeugs ermächtigten Personen unter Angabe von Namen, Vornamen und Anschrift schriftlich aufzuführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behörden den Vermieter auffordern, den Fahrer zu ermitteln, der eine Zuwiderhandlung begangen hat.
2. Das Fahrzeug darf nur auf ordnungsgemäß asphaltierten öffentlichen Straßen benutzt werden. Die Unterschrift des Mieters auf den Vertrag gilt als Anerkennung der im Vertrag genannten Allgemeinen und besonderen Bedingungen. Wenn der Mieter das Fahrzeug in einem der folgenden Fälle unerlaubt benutzt, haftet er unabhängig von der Art der abgeschlossenen Versicherung für alle Schäden, die am Fahrzeug und an Dritten entstehen. Daher haftet der Mieter für die Kosten, die sich aus einem der folgenden Fälle ergeben. Die unbefugte Nutzung umfasst unter anderem die folgenden Fälle, die beispielhaft genannt werden:
– Teilnahme an Wettbewerben.
– Unerlaubte Rennen.
– Fahren ohne Führerschein oder Erlaubnis bzw. Ohne Genehmigung des Vermieters.
– Überlassung des Fahrzeugs an einen Dritten.
– Schieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs.
– Fahren an Orten, die für den öffentlichen Verkehr nicht geeignet sind, wie Strände, Autorennbahnen usw.
– Fahren auf unbefestigten Straßen
– Fahrlässiges Verhalten beim Einschalten von Warnleuchten oder Signalen auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, das der Mieter bei der Unterzeichnung dieses Vertrags als bekannt erklärt.
– Die Beförderung von Möbeln oder Gütern
– Die Beförderung von Tieren im Fahrzeug
– Die Beförderung von Personen oder Gütern, die direkt oder indirekt eine Zahlung an den Mieter zur Folge hat (z. B. die Nutzung des Fahrzeugs als illegales „Taxi“)
– Die Untervermietung des Fahrzeugs (z. B. die Nutzung des Fahrzeugs als „Taxi“)
– Untervermietung des Fahrzeugs – Beförderung von mehr Personen oder mehr Gepäck, als für das Fahrzeug entsprechend der Anzahl der Sicherheitsgurte zugelassen ist – Beförderung von Gepäck auf dem Fahrzeug (Dachträger sind nicht zugelassen)
– Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug
– Verschmutzung oder Beschädigung des Fahrzeuginnenraums.
– Fahren des Fahrzeugs bei Übermüdung, Krankheit oder unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss
– Rücksichtsloses Fahren
– Fahren unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
– Fahren des gemieteten Fahrzeugs durch eine Person, die nicht im Vertrag als Mieter oder Zusatzfahrer autorisiert ist
– Fahren des Fahrzeugs außerhalb Mallorcas.
– Nutzung des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietzeit.
– Keine Baby- und/oder Kindersitze, wenn Sie mit Kindern unter 12 Jahren oder Personen mit einer Körpergröße von weniger als 135 Zentimetern reisen.
– Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten.
– Parken in Bereichen, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder ausgeschildert sind.
3. Es ist ausdrücklich verboten, das Fahrzeug von der Insel zu bringen. Bei Verlassen der Insel wird eine Gebühr von bis zu 1500 Euro zuzüglich der Kosten für die Abholung des Fahrzeugs erhoben.
4. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Ladung des Fahrzeugs korrekt positioniert ist und die für das Fahrzeug zulässigen Lade- und/oder Insassengrenzen stets eingehalten werden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug beim Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen.
5. Der Mieter haftet persönlich und gesamtschuldnerisch für die Personen, die das Fahrzeug während der Mietdauer führen.
6. Unbeschadet der Haftung des Mieters gegenüber Dritten kann der Vermieter bei Vorliegen eines der in den Punkten 1 bis 3 genannten Umstände den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen sowie Ersatz des Schadens, einschließlich des entgangenen Gewinns, verlangen, der ihm durch die betreffende Vertragsverletzung entstanden ist.
7. Der Mieter und die zusätzlichen Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, beide Dokumente in physischem Format, lesbar und in gutem Zustand und von der spanischen Gesetzgebung akzeptiert, für die gesamte Mietdauer.
D. MIETPREIS
1. Die Mietkosten sind im Mietvertrag festgelegt. Der Mindestpreis gilt für eine Anmietung von 12 Stunden. Sofern kein Bonus oder Sonderpreis vereinbart wurde, gelten die in den Preistabellen aufgeführten Mietpreise, die in jeder Vima-Vermietstation ausliegen. Für Fahrer, die jünger als 24 Jahre sind oder weniger als vier Jahre im Besitz eines Führerscheins sind, können besondere Tarife oder zusätzliche Gebühren gelten.
2. Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten wie Betankung, Benzin, Bearbeitungskosten sowie Kosten für die Übergabe oder Abholung des Fahrzeugs außerhalb einer Vima-Station sowie anfallende Steuern, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt. Sonderpreise, Angebote und Rabatte gelten nicht, wenn der Mieter mit der Zahlung in Verzug ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Preise und Rabatte zu ändern, die sich aus einem offensichtlichen Irrtum oder falschen Angaben des Mieters ergeben.
3. Zuschläge oder Extras wie Kilometerstand, Kindersitze, Telefon, Navigationssysteme, Flughafengebühren usw. werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Tarife in Rechnung gestellt. Wurde das Fahrzeug nicht im Voraus gebucht, gelten die Tarife, die zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs in Kraft sind.
4. Wird das Fahrzeug an einem anderen Ort als der Abgabestelle zurückgegeben, hat der Mieter die Kosten für den Rücktransport zur richtigen Abgabestelle zu tragen.
5. Wenn der Mieter das Fahrzeug am Flughafen Palma de Mallorca abholt, muss er den Parkschein bezahlen, um den Parkplatz verlassen zu können, diese Zahlung wird der Firma Vima rent a car nicht zugerechnet.
6. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug Kraftstoffstand zurückzugeben, mit dem es ihm übergeben wurde (diese Menge wird im Mietvertrag angegeben). Wird diese Bedingung nicht erfüllt, behält sich VIMA Rent a Car das Recht vor, die verbleibende Kraftstoffmenge bis zu der im Vertrag festgelegten Menge zuzüglich der Kosten für den Betankungsservice in Höhe von 30 € zu berechnen.
7. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, den Kunden, die das Auto in unhygienischem, schmutzigem oder anderen schlechten Zustand zurückgeben, eine Gebühr zu berechnen.
8. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, den Kunden, die das Auto mit verlorenem oder defektem GPS zurückgeben, bis zu 250 Euro in Rechnung zu stellen.
9. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, den Kunden, die das Auto mit verlorenen oder defekten Kindersitzen zurückgeben, bis zu 250 Euro in Rechnung zu stellen.
10. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, 80 € für jede Stunde Verspätung bei der Rückgabe des Fahrzeugs nach der im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeit zu berechnen, sofern keine vorherige Mitteilung erfolgt ist und keine ausdrückliche schriftliche, per E-Mail bestätigte Genehmigung von VIMA vorliegt. Darüber hinaus behält sich VIMA Rent a Car das Recht vor, 80 € für Rückgaben außerhalb der vereinbarten Rückgabezeit, des vereinbarten Rückgabeortes oder des vereinbarten Rückgabeverfahrens zu berechnen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Fahrzeug außerhalb der zulässigen Zeiten in den Parkplatz eingefahren wird, ohne ausdrückliche schriftliche und per E-Mail bestätigte Genehmigung von VIMA. 11. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, eine Gebühr von bis zu 500 Euro zu erheben, wenn festgestellt wird, dass im Inneren des gemieteten Fahrzeugs geraucht wurde.
12. Falls der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, muss er eine schriftliche Genehmigung von VIMA per E-Mail erhalten, die Verlängerungsgebühr bezahlt und den neuen Mietvertrag unterzeichnet haben, damit die Vertragsverlängerung wirksam wird. Bei Nichteinhaltung einer dieser drei Bedingungen wird zusätzlich zur Verlängerungsgebühr eine Strafe von 190 Euro pro Miettag fällig. Bei einseitiger Verlängerung des Mietvertrags besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die am Fahrzeug entstehen. 13. Falls der Mieter die für während der Mietdauer am Fahrzeug entstandenen Schäden geschuldeten Beträge nicht bezahlt oder seiner Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen Zahlungssicherheiten nicht nachkommt, behält sich Vima Rent a Car das Recht vor, das Fahrzeug stillzulegen, zurückzunehmen oder den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung oder Erstattung für nicht genutzte Miettage. Davon unberührt bleibt das Recht von Vima Rent a Car, alle erforderlichen rechtlichen Schritte zur Einziehung der ausstehenden Forderungen einzuleiten.
E. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN,SICHERHEITSLEISTUNGENE. FÄLLIGKEIT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND SICHERHEITEN
1. Mietpreis und zusätzliche Kosten
Der Mietpreis sowie sämtliche Zuschläge, Zusatzleistungen, Haftungsbeschränkungen, Gebühren, Kosten für die Fahrzeugübergabe oder -rückgabe, Steuern und sonstigen vom Mieter gebuchten Leistungen sind gemäß den Bedingungen der Reservierung und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällig und zu bezahlen.
Offene Beträge sind spätestens bei Abholung des Fahrzeugs zu begleichen. Sofern das Unternehmen dies verlangt, muss die Zahlung jedoch vorab über den dem Mieter zur Verfügung gestellten Zahlungslink erfolgen.
2. Akzeptierte Zahlungsmittel
VIMA Rent a Car akzeptiert Zahlungen mit VISA- und MASTERCARD-Kreditkarten sowie mit Debitkarten, die den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Anforderungen entsprechen. Ebenso ist eine Barzahlung vor Ort bei der Abholung des Fahrzeugs möglich.
Zahlungen können in den Geschäftsräumen von VIMA Rent a Car oder über die vom Unternehmen angebotenen Zahlungssysteme erfolgen.
Digitale Wallets bzw. digitale Geldbörsen, einschließlich Apple Pay, Google Pay oder vergleichbarer Systeme, werden nicht akzeptiert. In allen Fällen, in denen eine Karte erforderlich ist, muss die physische Karte vorgelegt werden. Die Verwendung der Karte über Mobilgeräte, digitale Wallets oder vergleichbare Systeme wird nicht akzeptiert.
3. Karte und Mietgarantie
Als Sicherheit für die Anmietung muss der Mieter eine gültige physische Kreditkarte vorlegen, die zum Zeitpunkt der Anmietung gültig ist und den Anforderungen von VIMA Rent a Car entspricht. Die Karte muss zwingend auf den Namen des Mieters ausgestellt sein.
Die zur Bezahlung der Reservierung verwendete Karte muss mit der physischen Karte übereinstimmen, die der Mieter bei der Fahrzeugabholung zur Hinterlegung der Mietgarantie vorlegt. Eine andere Karte wird hierfür nicht akzeptiert.
Karten, die auf dritte Personen ausgestellt sind, werden weder als Zahlungsmittel noch als Mietgarantie akzeptiert.
Die zur Hinterlegung der Garantie verwendete Karte muss bei Abschluss des Mietvertrags verfügbar sein und kann von VIMA Rent a Car für die Durchführung der entsprechenden Vorautorisierungen, Kautionen oder Belastungen gemäß Mietvertrag, Reservierung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden.
VIMA Rent a Car nimmt außerdem eine Vorautorisierung in Höhe von 120 € als Tankgarantie vor. Diese Vorautorisierung wird freigegeben, sobald überprüft wurde, dass das Fahrzeug mit demselben Tankfüllstand zurückgegeben wurde, mit dem es übergeben wurde, entsprechend der für die Anmietung geltenden Tankregelung.
Die Vorautorisierung von 120 € für die Tankgarantie ist unabhängig von jeder anderen Vorautorisierung, Kaution oder Garantie, die je nach gebuchtem Paket, Alter des Fahrers oder besonderen Bedingungen der Reservierung gelten kann.
4. Nicht akzeptierte Karten als Kreditkarte oder reguläre Garantie
Für die Hinterlegung der regulären Mietgarantie gelten Kreditkarten, die von digitalen Finanzinstituten oder ähnlichen Finanzdienstleistern ausgegeben wurden, nicht als gültige Kreditkarten, auch wenn sie als Kreditkarten angeboten werden und über die VISA- oder MASTERCARD-Zahlungsnetzwerke funktionieren.
Ebenso werden Prepaid-Karten, von digitalen Finanzinstituten ausgestellte Karten sowie vergleichbare Produkte ähnlicher Finanzdienstleister nicht als reguläre Garantiekarte akzeptiert, einschließlich beispielsweise Revolut, N26, Wise, bunq, Vivid Money, Monese, Nubank, Girocard und EC-Karte.
Die vorstehende Aufzählung dient lediglich als Beispiel und ist nicht abschließend. VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, anhand der Eigenschaften und der Art des jeweiligen Finanzprodukts zu entscheiden, ob eine bestimmte Karte die Voraussetzungen für die Anerkennung als Kreditkarte und als reguläre Mietgarantie erfüllt.
Wenn der Mieter ausschließlich über eine Karte verfügt, die nicht als Kreditkarte für die reguläre Garantie akzeptiert wird, und die Anmietung dennoch durchführen möchte, kann er – ausschließlich wenn er das PREMIUM-Paket gebucht oder seine Reservierung auf das PREMIUM-Paket aktualisiert hat – die Option „Übergabe ohne Kreditkarte“ in Anspruch nehmen, sofern die vorgelegte Karte auf den Namen des Mieters ausgestellt ist.
Für die Inanspruchnahme dieser Option muss der Mieter:
a) die Karte zur Identifizierung und Aufnahme in den Mietvertrag physisch vorlegen;
b) eine Vorautorisierung oder Kaution in Höhe von 600 € als Sicherheit akzeptieren; und
c) einen Zuschlag von 5 € pro Reservierungstag für die Option „Übergabe ohne Kreditkarte“ bezahlen.
Kunden, die das STANDARD-Paket gebucht haben und keine gültige Kreditkarte für die reguläre Garantie besitzen, müssen ihre Reservierung zunächst auf das PREMIUM-Paket aktualisieren und den entsprechenden Aufpreis bezahlen. Zusätzlich müssen sie den Zuschlag von 5 € pro Reservierungstag für die Option „Übergabe ohne Kreditkarte“ bezahlen und eine Vorautorisierung oder Kaution in Höhe von 600 € als Sicherheit akzeptieren.
Die Buchung der Option „Übergabe ohne Kreditkarte“ ändert, ersetzt oder beseitigt keine anderen für die Anmietung geltenden Bedingungen und hat keinen Einfluss auf sonstige Garantien, Kautionen, Vorautorisierungen oder zusätzliche Belastungen, die je nach Alter des Fahrers, gebuchtem Paket oder sonstigen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Umständen gelten können.
5. Kunden mit PREMIUM-Paket
Kunden, die das PREMIUM-Paket gebucht haben und die von VIMA Rent a Car festgelegten Voraussetzungen erfüllen, müssen keine Kaution für die Selbstbeteiligung hinterlegen, es sei denn, die besonderen Bedingungen der Reservierung sehen ausdrücklich etwas anderes vor.
Diese Befreiung bezieht sich ausschließlich auf die Kaution für die Selbstbeteiligung und hat keinen Einfluss auf andere Garantien, Vorautorisierungen, Kautionen oder Belastungen, die aus anderen Gründen anfallen können, einschließlich der Tankgarantie, der Kategorie JUNIOR oder anderer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehener Kosten.
PREMIUM-Kunden, die über keine gültige Kreditkarte verfügen, können die Option „Übergabe ohne Kreditkarte“ gemäß den in Abschnitt 4 festgelegten Bedingungen in Anspruch nehmen.
6. Kunden mit STANDARD-Paket
Kunden, die das STANDARD-Paket gebucht haben, müssen eine gültige physische VISA- oder MASTERCARD-Kreditkarte vorlegen, die auf den Namen des Mieters ausgestellt und zum Zeitpunkt der Anmietung gültig ist, um die entsprechende Mietgarantie zu hinterlegen.
Die reguläre Garantie für das STANDARD-Paket beträgt 1.200 €.
STANDARD-Kunden, die ausschließlich über eine Debitkarte oder eine andere Karte verfügen, die nicht die Voraussetzungen für die reguläre Garantie erfüllt, können das Fahrzeug nicht zu den Bedingungen des STANDARD-Pakets übernehmen.
Um die Anmietung durchführen zu können, müssen sie ihre Reservierung zunächst auf das PREMIUM-Paket aktualisieren und die Option „Übergabe ohne Kreditkarte“ buchen. Hierfür ist zusätzlich zum entsprechenden Garantiebeitrag ein Zuschlag von 5 € pro Reservierungstag zu zahlen.
Die Aktualisierung des Pakets muss vor der tatsächlichen Fahrzeugübergabe erfolgen und gegebenenfalls bei der Ankunft des Kunden auf Mallorca am Schalter von VIMA Rent a Car.
Eine Aktualisierung vom STANDARD- auf das PREMIUM-Paket kann keinesfalls nach Beginn der Anmietung oder während der Nutzung des Fahrzeugs beantragt oder durchgeführt werden. Die einzige Möglichkeit für eine solche Aktualisierung besteht vor der Übernahme des Fahrzeugs am Schalter von VIMA Rent a Car bei Ankunft des Kunden auf Mallorca.
7. JUNIOR-Fahrer (20–24 Jahre)
Wenn für den Fahrer die Bedingungen der Kategorie JUNIOR gelten, ist eine zusätzliche Garantie in Höhe von 350 € zu hinterlegen.
Bei einer Reservierungsdauer von höchstens 7 Tagen kann diese Garantie durch eine Vorautorisierung in Höhe von 350 € hinterlegt werden.
Bei einer Reservierungsdauer von mehr als 7 Tagen müssen die 350 € als Kaution über das von VIMA Rent a Car angegebene oder angebotene Zahlungsmittel bezahlt werden.
Die Garantie für JUNIOR-Fahrer ist zusätzlich und unabhängig von der für das gebuchte Paket geltenden Garantie.
Daher gilt:
JUNIOR + STANDARD: STANDARD-Garantie von 1.200 € + zusätzliche JUNIOR-Garantie von 350 €.
JUNIOR + PREMIUM: JUNIOR-Garantie von 350 €, ohne Kaution für die PREMIUM-Selbstbeteiligung, sofern die besonderen Bedingungen der Reservierung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen.
8. Garantie des STANDARD-Pakets
Bei Anmietungen mit dem STANDARD-Paket wird bei einer Mietdauer von höchstens 7 Tagen eine Vorautorisierung in Höhe von 1.200 € als Garantie vorgenommen.
Bei einer Mietdauer von mehr als 7 Tagen kann VIMA Rent a Car verlangen, dass die 1.200 € vorab als Kaution über einen Zahlungslink hinterlegt werden.
Die für das STANDARD-Paket geltende Garantie ist unabhängig von jeder weiteren Garantie, die aufgrund des Alters des Fahrers, gebuchter Dienstleistungen oder besonderer Bedingungen der Reservierung erforderlich sein kann.
9. Abholung außerhalb der regulären Geschäftszeiten
Die Abholung des Fahrzeugs außerhalb der regulären Öffnungszeiten unterliegt den von VIMA Rent a Car für den Service außerhalb der Geschäftszeiten festgelegten Zuschlägen, Anforderungen und Bedingungen.
VIMA Rent a Car kann die Vorauszahlung bestimmter Beträge verlangen, wenn dies erforderlich ist, um die Fahrzeugübergabe außerhalb der regulären Geschäftszeiten zu ermöglichen.
Der Kunde muss vorab alle von VIMA Rent a Car festgelegten Verfahren zur Identifizierung, Dokumentenprüfung, Zustimmung zu den Bedingungen und Zahlung erfüllen, die Voraussetzung für eine Übergabe außerhalb der Geschäftszeiten sind.
Die Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen kann dazu führen, dass die Fahrzeugübergabe bis zur vollständigen Erfüllung der entsprechenden Anforderungen nicht durchgeführt werden kann.
10. Autorisierung von Belastungen
Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Abschluss des Mietvertrags ermächtigt der Mieter VIMA Rent a Car ausdrücklich, die angegebene Karte mit allen Beträgen zu belasten, die rechtmäßig aus dem Mietvertrag entstehen, entsprechend den Bedingungen der Reservierung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Belastungen können unter anderem Folgendes umfassen:
offene Mietbeträge;
Zuschläge oder zusätzliche Dienstleistungen;
Kraftstoff;
Schäden und Verluste am Fahrzeug;
Selbstbeteiligungen oder vom Kunden zu tragende Beträge;
Sonderreinigung;
Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs;
Parkgebühren;
Bußgelder, Strafen oder damit verbundene Verwaltungskosten;
Verspätungen oder Rückgaben außerhalb der vereinbarten Bedingungen;
Verlust oder Beschädigung von Zubehör, Ausrüstung oder Dokumenten;
Bearbeitungsgebühren; sowie
alle sonstigen im Vertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Beträge.
Der Mieter muss sicherstellen, dass die angegebene Karte weiterhin gültig ist und über ausreichendes Guthaben bzw. einen ausreichenden verfügbaren Kreditrahmen verfügt, um fällige Beträge abzudecken.
11. Fehlende Deckung und Zahlungsverzug
Falls eine autorisierte Belastung aufgrund unzureichender Deckung oder eines nicht ausreichenden verfügbaren Kreditrahmens, einer Sperrung, Kündigung, des Ablaufs der Karte oder aus einem anderen mit der angegebenen Karte zusammenhängenden Grund nicht durchgeführt werden kann, kann VIMA Rent a Car den Mieter zur Zahlung per Banküberweisung, Zahlungslink oder über ein anderes vom Unternehmen angebotenes Zahlungsmittel auffordern.
Der Mieter muss den geforderten Betrag innerhalb der von VIMA Rent a Car angegebenen Frist begleichen.
Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen, Kosten für die Zahlungsaufforderung und weitere gesetzlich zulässige Kosten entstehen.
VIMA Rent a Car behält sich das Recht vor, ausstehende Beträge gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen sowie die gesetzlich zulässigen Kosten eines solchen Vorgehens zu verlangen.
12. Rückgabe und Freigabe der Garantien
Nach Rückgabe des Fahrzeugs überprüft VIMA Rent a Car dessen allgemeinen Zustand, den Kraftstoffstand, Zubehör, Dokumentation und die Einhaltung der Vertragsbedingungen sowie das Vorliegen möglicher Schäden, Zwischenfälle oder offener Beträge.
Sofern keine offenen Beträge oder Vorfälle vorliegen, die eine vollständige oder teilweise Inanspruchnahme der Garantie rechtfertigen, wird VIMA Rent a Car die Garantie je nach Art ihrer Hinterlegung freigeben oder zurückerstatten.
Wurde die Garantie über eine Kreditkarte hinterlegt, beträgt die maximale Dauer der Sperrung 30 Werktage ab Beginn der Anmietung. Dies gilt unbeschadet einer zusätzlichen Bearbeitungszeit, die das kartenausgebende Kreditinstitut für die Freigabe benötigen kann.
Wurde die Garantie über eine Debitkarte hinterlegt, beträgt die maximale Rückerstattungsfrist bis zu 30 Tage ab Rückgabe des Fahrzeugs. Dies gilt unbeschadet zusätzlicher Bearbeitungszeiten, die das betreffende Kreditinstitut benötigen kann.
Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, mit dem die Garantie hinterlegt wurde.
Sollte eine Rückerstattung aus technischen, betrieblichen oder bankbezogenen Gründen nicht über dasselbe Zahlungsmittel möglich sein, stellt VIMA Rent a Car einen Gutschein aus, der 6 Monate gültig ist.
F. VERSICHERUNGEN
1. Das gemietete Fahrzeug hat die obligatorische Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von 50 Millionen Euro.
2. Der Versicherungsschutz des Fahrzeugs für Kaskoschäden durch Diebstahl, Feuer und höhere Gewalt wird die reservierte Deckung haben. Mit oder ohne Selbstbeteiligung.
3. Es gelten die vor der Anmietung abgeschlossenen Selbstbeteiligungen pro Schadensfall.
4. Ebenso ist der Versicherungsschutz bei Schadensfällen ausgeschlossen, bei denen der Fahrer des Fahrzeugs kein berechtigter Fahrer ist, keinen gültigen Führerschein besitzt oder das Fahrzeug entgegen den Bestimmungen der Punkte C.2, C.3 und C.4 benutzt, sowie in den Fällen der Ziffer I.2 dieser Bedingungen.
5. Vima Rent a Car bietet seinen Kunden drei Arten von Versicherungen an. Wenn Sie eine davon abschließen, wird dies im Mietvertrag vermerkt.
Die „BASIC“-Versicherung umfasst nicht:
1. die Kosten, die durch den Verlust oder die Beschädigung der Schlüssel entstehen.
2. die Kosten, die sich aus der Beschädigung von Fenstern, Glas oder Rückspiegeln ergeben.
3. die Kosten, die sich aus der Beschädigung von Rädern, Reifen oder Felgen ergeben.
4. die Kosten, die sich aus dem Bruch oder Diebstahl der Antenne ergeben.
5. die Kosten, die durch falsches Betanken entstehen.
6. die Kosten, die durch Pannenhilfe entstehen.
7. die Kosten, die sich aus der Verwaltung von Bußgeldern ergeben.
8. Ersatzwagen.
9. Beschädigung oder Bruch der Kupplung.
10. die Kosten für den Schlüsselübergabeservice.
11. Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs. Darüber hinaus muss der Mieter für jeden Tag, an dem das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Unfalls repariert wird, eine Gebühr von bis zu 350 Euro an Vima Rent a Car entrichten.
Die „STANDARD“-Versicherung deckt nicht:
1. Kosten, die durch Verlust oder Bruch von Schlüsseln entstehen.
2. die Kosten, die durch Schäden an Rädern, Reifen oder Felgen entstehen.
3. die Kosten, die sich aus dem Bruch oder Diebstahl der Antenne ergeben.
4. die Kosten, die durch den Bruch von Fenstern oder Glas entstehen.
5. die Kosten, die durch falsches Tanken entstehen.
6. die Kosten, die durch Pannenhilfe entstehen.
7. die Kosten für die Verwaltung von Bußgeldern.
8. ein Ersatzfahrzeug.
9. eine Beschädigung oder ein Bruch der Kupplung.
10. die Kosten für den Schlüsselübergabeservice.
11. Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs. Darüber hinaus muss der Mieter für jeden Tag, an dem das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Unfalls repariert wird, eine Gebühr von bis zu 350 Euro an Vima Rent a Car entrichten.
Die „Premium“-Versicherung schließt nicht ein:
1. die Kosten, die sich aus dem Verlust oder dem Bruch von Schlüsseln ergeben.
2. die Kosten, die sich aus einer falschen Betankung ergeben.
3. die Kosten, die sich aus der Handhabung von Bußgeldern ergeben.
4. die Kosten, die sich aus der Beschädigung oder dem Bruch der Kupplung ergeben.
5. die Kosten, die durch den Schlüsselübergabeservice entstehen.
6. Ersatzwagen.
Die „Extra“-Versicherung umfasst nicht die Kosten, die durch den Schlüsselübergabeservice entstehen.
6. Keine Versicherung und kein Tarif umfasst verursacht werden (z. B. Fahren mit dem Mobiltelefon, Ablenkung am Steuer und andere Handlungen, die in der geltenden spanischen Straßenverkehrsordnung unter Strafe gestellt sind), sind unter keinen Umständen abgedeckt. Wenn das Fahrzeug aufgrund von rücksichtslosem oder fahrlässigem Fahren, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Fahren abseits öffentlicher Straßen oder unbefestigter Wege stillgelegt oder beschädigt wird, behält sich Vima Rent a Car S.L. das Recht vor, einen Betrag von bis zu 350 Euro pro Tag der Reparatur oder Stilllegung in Rechnung zu stellen, zusätzlich zu den Schäden am Fahrzeug und den Kosten, die durch den Unfall am Fahrzeug selbst und bei Dritten entstehen.
7. Alle Schäden oder Defekte am Fahrzeug müssen VIMA Rent a Car sofort per E-Mail an autos@vimarentacar.com gemeldet werden. Alle Schäden am Fahrzeug oder an Dritte, die nicht auf diese Weise gemeldet werden, werden von keiner Art von Paket oder Versicherung (Standard, Premium oder Extra) gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters. Es ist unbedingt erforderlich, eine E-Mail zu senden, in der die Ursachen des Unfalls detailliert beschrieben werden und Fotos des Unfalls beizufügen. Falls der Unfall auf einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zurückzuführen ist, muss unbedingt ein korrekt ausgefüllter Unfallbericht vorgelegt werden, damit die Premium-Versicherung den Schaden abdeckt. Sollte es nicht möglich sein, das andere Fahrzeug oder den anderen Fahrer zu identifizieren, weil dieser geflüchtet ist oder der Versicherung übernommen.
8. Panne durch falschen Kraftstoff: Bei einer Panne aufgrund des Betankens mit falschem Kraftstoff muss der Mieter die Kosten für das Entleeren des Tanks, das Betanken mit dem richtigen Kraftstoff, eventuelle Reparaturen und die Fahrtkosten (0,60 Euro pro Kilometer hin und 0,60 Euro pro Kilometer zurück) vom Büro in der Calle La Marina, 25, 07659, Cala Figuera, übernehmen.
9. Schäden und Beschädigungen, die im Inneren des Fahrzeugs verursacht werden, sind unter keinen Umständen abgedeckt oder versichert. Der Mieter trägt alle Kosten, die im Inneren des Fahrzeugs entstehen, zuzüglich eines Betrags von bis zu 350 Euro für jeden Tag, an dem das Fahrzeug repariert wird.
10. Die Deckung von Versicherungen, die über Vermittler abgeschlossen wurden: Bei Versicherungen, die über Vermittler abgeschlossen wurden, besteht kein Versicherungsschutz bei VIMA. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine eventuelle Rückerstattung mit der zusätzlich abgeschlossenen Gesellschaft zu vereinbaren.
11. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne behält sich VIMA das Recht vor, das Fahrzeug zu ersetzen, was immer von der Verfügbarkeit abhängt und verweigert werden kann, wenn VIMA der Ansicht ist, dass die am gemieteten Fahrzeug entstandenen Veränderungen durch die Verletzung oder den Verstoß gegen die in diesem Mietvertrag festgelegten und zuvor vom Mieter akzeptierten Verpflichtungen und Bedingungen, durch einen Unfall des Mieters oder durch jeden anderen Umstand, der den Mieter von Rechts wegen dazu berechtigen kann, verursacht wurden.
12. Wenn VIMA im Falle eines Unfalls, einer Panne oder eines mechanischen Defekts das gemietete Fahrzeug ersetzen muss, wird VIMA die Situation beurteilen und die effektivste Lösung prüfen: Dem Fahrer kann geraten werden, zum Büro zu fahren, um ein Ersatzfahrzeug zu erhalten, oder es wird ein Abschleppwagen geschickt, um das gemietete Fahrzeug zum Büro von VIMA zu schleppen.
13. VIMA behält sich das Recht vor, die Auslieferung des Fahrzeugs zu stornieren, wenn begründete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen oder der Kunde in der Vergangenheit nicht gezahlt hat oder es zu schwerwiegenden Zwischenfällen mit VIMA gekommen ist.
14. Keine Rückerstattung bei Nichterscheinen oder Stornierung nach der geplanten Abholzeit. Für nicht in Anspruch genommene Miettage (verspätete Abholung oder vorzeitige Rückgabe) werden keine Rückerstattungen oder Gutschriften ausgestellt, wenn das Fahrzeug bereits gemietet wurde.
15. Keine Versicherung und kein Tarif deckt den Dreiecke, GPS, Westen, Kindersitze usw.
G. UNFÄLLE / DIEBSTAHL/ ANZEIGEPFLICHT
1. Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Naturschäden und allgemein in jedem Schadensfall hat der Mieter alles zu tun, um die Interessen des Vermieters zu wahren. Insbesondere hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen, wenn eine Straftat begangen wurde, wenn es Verletzte gibt oder wenn die Schuld der Beteiligten zu ermitteln ist.
2. Im Falle eines Unfalls muss der Mieter das standardisierte Formular für eine einvernehmliche Erklärung ausfüllen, das sich in den Fahrzeugunterlagen befindet, und den Vermieter innerhalb von höchstens 24 Stunden mittels einer Kopie des Berichts über den Unfall informieren, wobei das Original innerhalb einer Frist von höchstens zwei Tagen zuzustellen ist. Weigert sich die Gegenpartei, eine gütliche Einigung zu unterzeichnen, muss der Mieter die Anwesenheit der Polizei verlangen. Darüber hinaus muss er:
– den Unfall kurz und präzise beschreiben und gegebenenfalls die Namen der Zeugen angeben.
– keine Vorverurteilung vornehmen und keine Verantwortung für den Unfall anerkennen.
– das Fahrzeug nicht verlassen, ohne geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um es vor weiteren Schäden zu bewahren, indem er es geschlossen lässt und den Verkehr nicht behindert. Informieren Sie VIMA Rent a Car unverzüglich über den Unfall, indem Sie die Telefonnummer
+34 971 645353 anrufen und eine E-Mail mit allen Unterlagen an autos@vimarentacar.com senden. Im Falle eines Unfalls oder einer Straftat ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter ein anderes Mietfahrzeug anzubieten. In diesem Fall gilt der Vertrag zwischen den beiden Parteien, Vermieter und Mieter, als aufgelöst. Der Mieter hat dem Vermieter alle sich aus dem Vertrag ergebenden Kosten zu erstatten.
3. Darüber hinaus muss der Mieter in allen anderen Fällen von Schäden am Fahrzeug ein Schadensprotokoll anfertigen und dem Vermieter übergeben.
4. Die in den vorstehenden Punkten genannten Unfall- und/oder Schadensberichte müssen vollständig und so detailliert wie möglich ausgefüllt werden, sowohl in Bezug auf den Schaden als auch auf die Umstände, unter denen er entstanden ist.
5. Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung oder den Diebstahl von im Fahrzeug deponierten Gegenständen.
6. Der Verlust des Fahrzeugs verpflichtet den Vermieter nicht automatisch zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.
H. HAFTUNG DES MIETERS
1. Der Mieter erhält das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Wartungs- und Karosseriezustand, ohne Mängel, abgesehen von den bei der Übernahme des Fahrzeugs gemachten Feststellungen. Er muss es in demselben Zustand zurückgeben. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für jede Beschädigung oder jeden Diebstahl des Fahrzeugs sowie allgemein für Schäden aufgrund von Vertragsverletzungen, vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen, die der Mieter vertraglich vereinbart hat, und zusätzlich zu dem, was sich aus der Anwendung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind.
2. Andererseits haftet der Mieter ohne Einschränkung für die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen, die während der Laufzeit des Vertrages begangen werden, insbesondere für Verkehrsverstöße. Für die Bearbeitung von Bußgeldern, die dem Fahrer zuzuschreiben sind, wird ein Betrag von bis zu 30 € in Rechnung gestellt.
3. Schäden im Inneren des Fahrzeugs, Schäden durch falsches Betanken oder Schäden am Motor, Schäden an Fenstern und Spiegeln, Schäden an Reifen, sofern keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde, Schäden an der Unterseite oder am Dach des Fahrzeugs sowie die Kosten, die sich aus dem Verlust/Beschädigung des Fahrzeugschlüssels ergeben, sind nicht durch die vereinbarte Haftungsbeschränkung abgedeckt.
4. Bei Panne oder Unfall außerhalb der vereinbarten Mietzeit: Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter (nachfolgend die Parteien) haftet der Mieter für 100 % der anfallenden Reparaturen und Kosten für das Fahrzeug, zuzüglich einer Vertragsstrafe von bis zu 350 Euro für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht wieder vermietet werden kann.
5. Verkehrsrechtliche Verstöße: Der Mieter ist für die Zahlung von Bußgeldern während des Mietzeitraums verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über alle Bußgelder zu informieren, die während der Mietzeit gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt werden. Die Benachrichtigung und Bearbeitung von Bußgeldern, die gegen den Mieter verhängt werden, wird dem Mieter in jedem Fall vom Vermieter in Rechnung gestellt. Die Zahlung von Bußgeldern ist in keiner der eventuell abgeschlossenen Versicherungen enthalten. Für den Fall, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Mieters, aus welchem Grund auch immer, einbehalten, ist der Mieter verantwortlich und entschädigt den Vermieter für alle aus diesem Grund entstandenen Kosten und Gewinnausfälle, zusätzlich zu einer Strafe von bis zu 350 € für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht für eine erneute Anmietung durch Vima Rent a Car S.L. verfügbar ist.
I. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
1. Der Mietvertrag ist so lange gültig, wie es im Vertrag vereinbart wurde. Der Mieter verpflichtet sich, das Auto zu Ende der vereinbarten Mietdauer zurückzugeben. Der Mietvertrag kann jedoch mit der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus verlängert werden, sofern der Mieter dies mindestens drei Tage vorher beantragt.
2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug, die Schlüssel, Unterlagen und Zubehör am vereinbarten Ort und vor Ablauf der vertraglichen Laufzeit. Innerhalb der üblichen Bürozeiten, die an jeder der Vima rent a car Stationen ausgestellt sind, zurückzugeben.
3. Die Sondertarife sind nur in den für das Angebot ausgewiesenen Zeiträumen gültig.
4. Bei einer verspäteten Fahrzeugrückgabe wird der Zeitraum, der im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, in Übereinstimmung mit den gültigen Tarifen abgerechnet.
5. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Übergabe des Fahrzeugs an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort sicherzustellen.
6. Der Mieter muss das Fahrzeug, die Schlüssel, die Papiere und die Zubehöre im gleichen Zustand zurückgegeben, in dem er sie erhalten hat.
7. Gefundene Gegenstände: Der Mieter muss das Fahrzeug von seinen persönlichen Gegenständen befreien. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die im Fahrzeug gefunden werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann jeder im Fahrzeug gefundene Gegenstand auf ausdrückliche schriftliche Anfrage an autos@vimarentacar.com an den Mieter zurückgegeben werden. In diesem Fall erhebt der Vermieter zusätzlich zu den Kosten für den Versand der Gegenstände eine Gebühr, die vollständig vom Mieter zu tragen ist.
J. AUTORISIERUNG DER ABBUCHUNG
Durch den Vertragsabschluss mit dem Vermieter und die Mitteilung der Daten seiner Kreditkarte bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt ermächtigt der Mieter den Vermieter, die Kreditkarte mit den Forderungen zu belasten, die für den Mietpreis, die Kaution sowie sonstige in diesen Bedingungen genannten Kosten und Zahlungspflichten in Bezug auf den Mietvertrag anfallen.
K. RECHTE DES MIETERS
Sollten wir aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, nicht über das gemietete Fahrzeugmodell verfügen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, es durch ein anderes, ähnliches oder höherwertiges Modell zum gleichen Preis zu ersetzen.
L. DATENSCHUTZ
1. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten informieren wir Sie, dass Ihre Daten in das Verarbeitungssystem von VIMA RENT A CAR SL CIF B07657620 mit Sitz in C/ LA MARINA 25 07659, CALA FIGUERA (MALLORCA) (ILLES BALEARS)
aufgenommen werden, um die Vermietung des Fahrzeugs zu verwalten. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung informiert Sie VIMA RENT A CAR SL, dass die Daten für die gesetzlich festgelegte Dauer gespeichert werden.
2. Wir teilen Ihnen außerdem mit, dass die im vorhergehenden Absatz genannte Verarbeitung durch die Befriedigung des berechtigten Interesses von VIMA RENT A CAR SL legitimiert ist.
3. Wir informieren Sie auch darüber, dass die im vorstehenden Absatz genannte Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Mieter und VIMA RENT A CAR SL erforderlich ist.
4. Mit dieser Klausel werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten, falls erforderlich, an folgende Stellen weitergegeben werden: öffentliche Verwaltungen und alle Stellen, mit denen eine Kommunikation erforderlich ist, um die oben genannte Dienstleistung zu erbringen.
5. Die Nichtbereitstellung der Daten an die oben genannten Stellen hat zur Folge, dass die Erbringung der unter diesen Vertrag fallenden Dienstleistungen nicht möglich ist.
6. VIMA RENT A CAR SL informiert, dass sie die Daten auf rechtmäßige, loyale, transparente, angemessene, sachdienliche, begrenzte, genaue und aktualisierte Weise verarbeiten wird. Aus diesem Grund verpflichtet sich VIMA RENT A CAR SL, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden, wenn sie unzutreffend sind.